A2 Motorradführerschein: Voraussetzungen und Motorradführerscheinkategorie

A2 Motorradführerschein: Voraussetzungen und Motorradführerscheinkategorie

Den Fahrtwind vorbeiziehen zu fühlen, mitten im Geschehen sein – mit dem Motorrad ist für viele unmittelbar ein Gefühl von Freiheit verbunden. In Deutschland ist der Motorradführerschein in Klassen eingeteilt, was einen Start ins Verkehrsleben schon in jungen Jahren ermöglicht: Schon ab dem 15. Lebensjahr kann mit dem Erwerb eines Scheins für das Mofa begonnen und mit der Zeit auf leistungsstärkere Zweiräder umgestiegen werden. Der A2-Führerschein gilt als Vorstufe zum uneingeschränkten Motorradfahren und ist einer unter vielen Führerscheinen für das Motorrad. Er ist besonders für junge Menschen insofern vorteilhaft, als dass die Leistung ihres Fahrzeugs nach und nach behutsam angepasst und entsprechend der Fahrerfahrung gesteigert werden kann, um anschließend möglichst frühzeitig den unbeschränkten A-Motorradführerschein zu machen. Die Einteilung in verschiedene Klassen ist aber auch vorsorglich für die Sicherheit der Fahrer*innen festgelegt worden, da jedes Jahr viele Fahrer*innen infolge von Unfällen schwere Verletzungen erleiden oder gar sterben. Die EU-weiten Richtlinien sehen als Ursache dessen unter anderem den Leichtsinn junger Fahrer*innen oder fehlende Fahrpraxis; dem soll mit dieser Kategorisierung entgegengewirkt werden.  

Was ist vor dem Erwerb eines Zweiradführerscheins zu beachten?

Voraussetzungen, um einen A2-Führerschein zu erwerben, gibt es nicht viele. Er kann per Direkteinstieg erworben werden; man muss also im Voraus nicht den Führerschein der Klasse 1 absolviert haben. Eine Prüfung ist, wie bei den anderen Klassen auch, selbstverständlich abzulegen. Hier sollten mitunter einige Dokumente bereitgehalten werden, wie etwa der Beleg über die Durchführung eines amtlich anerkannten Sehtests. Wird dieser nicht bestanden, muss er mit einer Sehhilfe erneut durchlaufen werden. Wie bei allen Fahrzeugen ist ein Beleg darüber, dass man im Falle eines Unfalls Hilfe leisten kann, obligatorisch. Deshalb muss eine Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen beispielsweise beim Roten Kreuz unternommen werden. Im Anschluss an einen solchen Kurs wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs nachweist. Aber ab wann kann der A2-Führerschein in Angriff genommen werden? Das Mindestalter für den A2-Führerschein beträgt in diesem Fall 18 Jahre. Wer volljährig und schon im Besitz eines A2 Scheins ist, muss außerdem nur zwei Jahre warten, um auf den A-Führerschein umzusteigen. Der direkte Weg ist also nicht immer der schnellste: Auch wenn der A2-Motorradführerschein grundsätzlich noch vor den in der Systematik darunter stehenden Klassen absolviert werden kann, bringt es den ein oder anderen Vorteil mit sich, der Reihe nach vorzugehen. So kann, wenn der Schein der Klasse 1 mindestens zwei Jahre im Besitz ist, auf eine theoretische Prüfung verzichtet werden. Dementsprechend erleichtert der Führerschein der niedrigen Klassen garantiert den Einstieg in die höheren Klassen. Die Führerscheinklassen AM und A1 sind also automatisch schon im A2-Schein enthalten. 

Allgemeine Informationen zum Erwerb der Führerscheinklasse 2

Allgemeine Informationen zum Erwerb der Führerscheinklasse 2

Wie gestaltet sich der Ablauf der Absolvierung des A2-Führerscheins? Die Fahrstunden in der Fahrschule selbst legt der Fahrlehrer fest und stimmt sie auf die Fortschritte der Lernenden ab. Oft sind die vorgegebenen Stunden im theoretischen wie praktischen Teil von den jeweiligen Fahrschulen abhängig – der Gesetzgeber sieht bei einem Direkteinstieg jedoch 12 Sonderfahrten vor. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legt die Prüfungsinhalte fest: Der Praxisunterricht beinhaltet fünf Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Vollbremsung, das Anfahren und Anhalten sowie das Ausweichen von Manövern sind nur einige Abläufe, die praktisch geübt werden. Im theoretischen Teil müssen die Schüler*innen, wie beim Autoführerschein, 30 Fragen beantworten, wobei 10 Fehlerpunkte für ein erfolgreiches Bestehen der Theorieprüfung erforderlich sind. Hier wird Wissen zum Verhalten im Straßenverkehr ermittelt wie auch technische Daten zu den Zweirädern abgefragt. Ist der Führerschein der Klasse 1 schon bestanden, entfällt die Theorieprüfung. Die Prüfdauer des praktischen Teils wird bei Direkteinstieg 60 Minuten in Anspruch nehmen. Ist alles geschafft, fehlt nur noch der EU-Führerschein mit biometrischem Passbild, bevor die erste Fahrt im Alleingang vorgenommen werden kann. Mit der erfolgreichen Absolvierung ist außerdem der richtige Zweiradführerschein, der A-Führerschein, nur einen Katzensprung entfernt. Dieser kann ab dem 24. Lebensjahr angestrebt werden. Sind 15 Jahre vergangen, steht, wie bei allen anderen Fahrzeugen, die Erneuerung des EU-Führerscheins an. Diese Erneuerung beschränkt sich aber lediglich auf einen Verwaltungsakt, es muss also keine weitere Prüfung abgelegt werden.

Für welche Krafträder ist der Führerschein vorgesehen?

Für welche Krafträder ist der Führerschein vorgesehen?

Nicht mit jedem Motorradführerschein kann jedes Motorrad gefahren werden. Der A2-Führerschein unterliegt einigen Bedingungen und ist, wie oben erwähnt, nicht dafür geeignet, mit unbeschränkten Krafträdern zu fahren. Im Kontext dieser Information stellt sich die Frage, welche Beschaffenheit die Fahrzeuge aufweisen dürfen: Was darf ich mit einem A2-Führerschein eigentlich fahren? Es darf lediglich ein Motorrad bis zu einer Leistung von 35 kW gefahren werden; das entspricht 48 PS. Das Verhältnis von Gewicht und Leistung ist dabei auf 0,2 kW/kg begrenzt. So ergibt sich rechnerisch ein Maximalgewicht von 175 kg für Fahrzeuge der Klasse 2. Nach Angaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fallen in diese Fahrzeugklasse außerdem auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von 15 kW. In der Verordnung sind alle Angaben zu den erlaubten Beschränkungen der Fahrzeuge der jeweiligen Führerscheinklassen zu finden. 

Anfallende Kosten

Die Fahrt auf dem Motorrad bedeutet für viele ein Stück Unabhängigkeit – die jedoch auch etwas kostet. Die Höhe der Kosten des Erwerbs einer Fahrerlaubnis hängt von einigen Faktoren ab, wie etwa welche Führerscheinklasse letztendlich anvisiert wird. Nach § 19 des deutschen Fahrlehrergesetzes müssen die Preise der einzelnen Leistungen vor Schuleintritt seitens der Fahrschule klargestellt werden. Die Kosten verringern sich natürlich, wenn man, wie bereits dargelegt, schon im Besitz eines Scheins oder eines B-Führerscheins für PKW ist. Einige Fahrschulen bieten Rabatte an, wenn zwei Führerscheinklassen anstatt nur einer in Angriff genommen werden.

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