Fahren ohne Führerschein: Strafen und Konsequenzen

Fahren ohne Führerschein: Strafen und Konsequenzen

Das Fahren ohne Führerschein ist in Deutschland und vielen weiteren Nationen kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine Straftat, die im Extremfall sogar zu Freiheitsentzug führen kann. Unser Artikel macht Sie mit den finanziellen Strafen und weiteren Folgen vertraut, die Sie beim Fahren Ihres Automobils ohne Führerschein zu erwarten haben.

Weshalb überhaupt eine Fahrerlaubnis nachweisen?

Das Führen eines Fahrzeugs ist mit einer großen Verantwortung verbunden. Jeder Autofahrer sollte nachweisen können, dass er mit den Regeln im Straßenverkehr vertraut ist und diese einhalten kann. Im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit ist es gut, dass nicht jede beliebige Person einfach in ein Fahrzeug einsteigen und dieses einfach so führen kann.

Aus diesem Grund muss eine Fahrerlaubnis erworben werden, die in Deutschland und vielen weiteren Nationen sogar an den Fahrzeugtyp gekoppelt ist. Wer die Erlaubnis zum Führen eines PKW erlangt hat, darf deshalb nicht auch ein Motorrad oder einen LKW führen. Den entsprechenden Nachweis, mit welchen Fahrzeugen ein sicherer Umgang mit Straßenverkehr möglich ist, liefert der erworbene Führerschein mit den entsprechend eingetragenen Fahrzeugklassen.

Wurde niemals eine Fahrerlaubnis erworben und wird trotzdem ein Fahrzeug geführt, wird dies erhebliche Konsequenzen mit sich bringen. Hierbei spielt eine Rolle, ob die Fahrerlaubnis noch nie vorlag oder diese aufgrund eines Fahrverbots vorläufig entzogen wurde.

Führerschein nicht dabei – welche Strafe droht?

Bei der Frage nach der Bestrafung sind zwei Situationen zu unterscheiden: das Fehlen der Fahrerlaubnis und das Fehlen des Führerscheins. Wie das Leben so spielt, können Sie als Autofahrer in eine Polizeikontrolle geraten, während der Führerschein als Dokument zu Hause liegt. Natürlich haben Sie in dieser Situation die Fahrerlaubnis, Ihr Auto zu führen – Sie können dies nur gerade nicht mit Ihrem Führerschein nachweisen.

Sollte alleine der Führerschein für den Nachweis fehlen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird aktuell (Stand: 2022) mit einem Bußgeld von 10,00 Euro geahndet. Eine Kopie des Führerscheins reicht nicht aus, schließlich könnte sich ein solches Dokument jedermann schnell erstellen lassen. Insgesamt kommen Sie in dieser Situation noch glimpflich davon.

Fahren ohne Fahrerlaubnis – welche Strafen drohen?

Liegt keine Fahrerlaubnis vor, werden Sie mit deutlich drastischeren Strafen rechnen müssen. Hierbei ist zwischen einem temporären Entzug der Fahrerlaubnis sowie dem grundsätzlichen Führen eines PKW ohne Fahrerlaubnis zu unterscheiden.

1. Fahren bei einem Fahrverbot

Der temporäre Entzug des Führerscheins findet statt, wenn Sie in jüngerer Vergangenheit erheblich gegen die StVO verstoßen haben. Vielleicht hatten Sie eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung und müssen neben einem Bußgeld und der Eintragung ins Flensburger Verkehrsregister einen Monat lang auf Ihren Führerschein verzichten.

Steigen Sie in dieser Phase trotzdem in Ihr Fahrzeug und werden erwischt, gibt es empfindlichere Strafen. Das Fahren ohne Erlaubnis wird nicht mehr nach der Straßenverkehrsordnung, sondern als Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz bewertet. In diesem Fall ist mit einer Haftstrafe und/oder einer empfindlichen Geldstrafe zu rechnen.

Was oft übersehen wird: Ein Fahrverbot gilt nicht explizit für die Fahrzeugart, mit der Sie den schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr ausgelöst haben. Sie dürfen also nicht einfach auf Ihr Mofa steigen, wenn Sie Ihren Führerschein für ein oder mehrere Monate nach einem Delikt mit Ihrem PKW abgegeben haben.

2. Fahren ohne Fahrerlaubnis

Lag noch nie eine Fahrerlaubnis für das geführte Fahrzeug vor, fallen die Strafen noch etwas härter aus. Sollten Sie für andere Führerscheinklassen eine Fahrerlaubnis besitzen, sollten Sie nach Einzug des Führerscheins von einem generellen Entzug der Fahrerlaubnis aller Klassen von mindestens sechs Monaten ausgehen. In schwerwiegenden Fällen kann die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen werden, falls an einer generellen Tauglichkeit für die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr gezweifelt wird.

Im Sinne des §21 StVG liegt ebenfalls eine Straftat vor. Diese kann nach dem Ermessen eines Verkehrsgerichts zu einer Haftstrafe bis zu einem Jahr und einer hohen Geldbuße führen. Die Geldstrafe liegt abhängig vom Gerichtsurteil zwischen fünf und 360 Tagessätzen.

Individuelle Bewertung des Tatbestandes entscheidend

Was Ihnen genau vorgeworfen wird und mit welchen Strafen Sie rechnen müssen, wird Ihnen mehrere Wochen nach der Kontrolle schriftlich mitgeteilt. Im Idealfall handelt es sich lediglich um das Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit. Wann diese wahrscheinlich zugestellt wird, erfahren Sie über unseren Artikel „Wie lange dauert es, bis das Bußgeld eintrifft?“. Gehen Sie jedoch eher davon aus, dass bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis die Verhandlung bei einem Verkehrsgericht angekündigt wird.

Alleine das Gericht entscheidet über das genaue Strafmaß. Hierbei werden viele individuelle Faktoren berücksichtigt, die in das Fahren ohne Fahrerlaubnis einspielten. Dies sind beispielsweise:

– Standen Sie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?
– Ist es zu einem Unfall oder Schadensfall während der Fahrt gekommen?
– Haben Sie nach dem Unfall Fahrerflucht begangen?
– Gab es während der Fahrt ohne Fahrerlaubnis sonstige Verstöße?

Der glimpfliche Fall ist, dass Sie ohne Fahrerlaubnis in eine Polizeikontrolle geraten sind. Hier wird es weitreichende Folgen für Ihre temporäre oder generelle Fahrerlaubnis geben, Haft- oder Geldstrafen dürften jedoch milde ausfallen. Anders sieht es aus, wenn Sie nachweislich eine Gefährdung für den Straßenverkehr bis hin zum Unfall dargestellt haben.

Darf ich ohne Führerschein überhaupt etwas fahren?

Auch wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurden oder Sie keinen Führerschein (mehr) besitzen, ist eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr möglich. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, für die Sie keine gesonderte Fahrerlaubnis erwerben können. Die wichtigsten Fahrzeugtypen sind:

– Fahrräder mit Hilfsmotor
– Krankenfahrstühle
– Mobilitätshilfen
– Zugmaschinen und Förderzeuge bis 6 km/h

Keines dieser Fahrzeuge ist in Leistung und Geschwindigkeit mit einem PKW, Motorrad oder LKW vergleichbar. Auf eine grundlegende Mobilität muss dennoch nicht verzichtet werden.

Folgen für Fahrzeug und Versicherungsschutz

Zwei wichtige Hinweise zum Schluss: Beachten Sie, dass die Behörden unter Umständen das beteiligte Fahrzeug einziehen können. Dies wird durch das Verkehrsgericht angeordnet und ist bei Wiederholungstätern üblich. Nur auf diese Weise lässt sich verhindern, dass der Täter das Fahrzeug weiterhin verwendet.

Und auch für die Kfz-Versicherung gibt es weitreichende Folgen. Zwar wird diese gegenüber geschädigten Dritten bei einem Unfall Versicherungsleistungen erbringen. Hiernach wird der Fahrer ohne Fahrerlaubnis jedoch standardmäßig in Regress genommen. Je nach Schadenshöhe begleiten Sie die finanziellen Folgen über viele Jahre hinweg.

Ihr Profil ist Ihr persönlicher Assistent

Es dient der Autokostennachverfolgung, als Serviceheft und Teileaustauschplaner sowie als Notizen- und Dokumentenablage.