Handy am Steuer: Strafe, Bußgeld, Fahrverbot

Handy am Steuer: Strafe

Das Smartphone erlaubt es uns immer und überall erreichbar und online zu sein. Doch gerade beim Autofahren solltest du hier besonders aufpassen, da mitunter hohe Bußgelder und Punkte drohen, wenn dich die Polizei mit Handy am Steuer gesehen oder geblitzt hat. Außerdem erhöht sich damit die Unfallgefahr, wodurch du selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Seit der Einführung eines neuen intelligenten Blitzers, der automatisch erkennen kann, wenn du mit dem Handy am Steuer fährst, ist es für die Polizei auch deutlich einfacher geworden, dieses Vergehen zu beweisen. Doch die Rechtslage ist hier nicht ganz eindeutig, da es in manchen Fällen erlaubt ist, elektronische Geräte im Auto zu nutzen. In diesem Artikel erfährst du, was erlaubt ist und was nicht, welche Strafen und Bußgelder bei Nichtbeachtung der Vorschriften auf dich zukommen, wie du möglicherweise Einspruch einlegen kannst und wie der neue Blitzer funktioniert.

Handy am Steuer: Was ist erlaubt und was nicht?

Die Ablenkung durch das Handy am Steuer ist neben dem Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, zu dichtem Auffahren und zu hoher Geschwindigkeit eine der häufigsten Ursachen für schwere Autounfälle.  Genaue Zahlen sind allerdings leider nicht verfügbar, da die Erfassung von „Ablenkung“ als Unfallursache dadurch erschwert wird, dass die Polizei dies häufig nicht nachweisen kann und kaum ein*e Unfallverursacher*in freiwillig angibt, dass er oder sie durch den Blick aufs Handy abgelenkt war. Viele Autofahrer*innen sind der Meinung, dass es kein Problem ist, nur mal schnell das Handy in die Hand zu nehmen, um eine kurze Nachricht zu lesen oder einen unerwünschten Anruf wegzudrücken. Doch bereits drei Sekunden Ablenkung durch eine Blickabwendung von der Straße führen dazu, dass du bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h mehr als 42 m zurücklegst, ohne dies überhaupt mitzubekommen. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h sind es sogar schon 100 m. Daher ist es nur logisch, dass du in diesem Fall nicht mehr rechtzeitig auf unerwartete Hindernisse oder Gefahrensituationen, wie beispielsweise eine rote Ampel, ein abbiegendes Fahrzeug oder einen Fußgänger, der die Straße überqueren möchte, reagieren kannst.

Aus diesem Grund ist eine entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen worden, die besagt, dass die Benutzung eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Organisation oder Information dient, nur dann erlaubt ist, wenn dieses Gerät weder hochgenommen noch in der Hand gehalten wird und ausschließlich die Sprachsteuerung bzw. Vorlesefunktion verwendet wird oder du nur ganz kurz, maximal eine Sekunde lang, von der Straße weg und zum Gerät hin siehst, jedoch grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass die Sicht-, Straßen-, Wetter- und Verkehrsbedingungen dies zulassen (§ 23 Abs. 1a). Demzufolge ist es verboten, während der Fahrt Nachrichten zu lesen oder zu schreiben, Anrufer wegzudrücken, das elektronische Gerät in der Hand zu halten oder von Hand zu bedienen. „Elektronisches Gerät“ bezieht sich hierbei neben dem Handy unter anderem auch auf Tablets, Laptops, E-Book-Reader, DVD-Player, Touchscreens und Virtual-Reality-Brillen.

 Es ist jedoch nicht alles grundsätzlich verboten, es gibt auch einige Ausnahmen: 
Handy am Steuer: Was ist erlaubt und was nicht?
  • i Das Telefonieren während der Fahrt ist erlaubt, solange dafür eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset verwendet wird.
  • i Das Smartphone darf als Navigationsgerät genutzt werden, vorausgesetzt, es ist sicher in einer entsprechenden Handyhalterung befestigt und die Adresseingabe erfolgt ausschließlich im Stand bei vollständig ausgeschaltetem Motor.
  • i Das Handy darf aufgehoben oder an eine andere Stelle gelegt werden, sofern dabei keine Taste gedrückt wird.
  • i Wenn dein Fahrzeug mit einer elektronischen Einparkhilfe, wie beispielsweise einer Rückfahrkamera, ausgestattet ist, darfst du auch länger auf den Bildschirm schauen, solange du in Schrittgeschwindigkeit einparkst.
  • i Bei vollständig ausgeschaltetem Motor dürfen elektronische Geräte ohne Einschränkung genutzt werden, dies gilt jedoch nicht bei einer Abschaltung durch die Start-Stopp-Automatik an einer Ampel oder beim Halten auf dem Standstreifen einer Autobahn.

Diese Regel gilt übrigens nicht nur für Autofahrer*innen, sondern auch für Fahrradfahrer*innen und Fahrlehrer*innen während einer Fahrstunde bzw. Fahrprüfung.

Handy am Steuer: Strafe und Bußgeld

Verstößt du gegen das Handyverbot beim Autofahren, kommen Bußgelder zwischen 100 und 200 Euro, ein Punkt in Flensburg und möglicherweise noch weitere Sanktionen auf dich zu, die von der Schwere des Vergehens abhängen. Da das Vergehen „Handy am Steuer“ eine Ordnungswidrigkeit darstellt, verfällt der dafür vergebene Punkt nach 2,5 Jahren.

 Die Höhe des Strafmaßes richtet sich nach den folgenden Umständen: 
  • i Bei der Benutzung des Handys oder eines anderen elektronischen Geräts geblitzt, von der Polizei erwischt oder von Augenzeugen angezeigt: Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
  • i Handy am Steuer mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, beispielsweise wenn du mit dem Smartphone in der Hand Schlangenlinien fährst oder deine Spur korrigieren musst: Bußgeld in Höhe von 150 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
  • i Handy am Steuer mit Unfall: Kommt es aufgrund der Missachtung des Handyverbots zu einer Sachbeschädigung wird das Bußgeld auf 200 Euro erhöht und du erhältst zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei Personenschäden können sogar weitere Geld- oder Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung auf dich zukommen.
  • i Handy am Steuer in der Probezeit: Dies stellt als schwerwiegendes Vergehen einen A-Verstoß dar und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro, einem Punkt und einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre geahndet. Zusätzlich musst du als Fahranfänger*in ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen. Wirst du während der Probezeit wiederholt mit Handy am Steuer erwischt, musst du erneut 100 Euro Bußgeld zahlen, du bekommst einen weiteren Punkt und möglicherweise auch ein Fahrverbot aufgrund von „Beharrlichkeit“. Bei einem dritten Verstoß gegen diese Vorschrift oder bei einem anderen dritten A-Verstoß kann deine Fahrerlaubnis für 6 Monate oder länger entzogen werden, die du nach der Sperrfrist neu beantragen musst.
  • i Auch Fahrradfahrer*innen müssen übrigens bei diesem Vergehen mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

Handy am Steuer: Einspruch

Da auch für das Vergehen „Handy am Steuer“ die Beweispflicht gilt, lohnt es sich in vielen Fällen, Einspruch gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid einzulegen oder diesen zumindest in Erwägung zu ziehen. Dies ist insbesondere für Berufskraftfahrer*innen und Fahranfänger*innen sinnvoll, da diese einerseits durch das Fahrverbot ihren Arbeitsplatz verlieren könnten und andererseits in der Probezeit schwerwiegende Konsequenzen drohen. Für die Polizei ist es oft schwierig einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer ohne Beweisfoto durchzusetzen, weil dafür nachgewiesen werden muss, dass das Handy bei laufendem Motor in der Hand gehalten und keine Sprachsteuerung bzw. Vorlesefunktion genutzt oder längere Zeit auf das Smartphone gesehen wurde. Aus diesem Grund und aufgrund formeller Fehler sind Einsprüche hier sehr häufig erfolgreich. Beachte jedoch, dass du diesen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids einlegen musst.

Blitzer erkennt Handy am Steuer

Blitzer erkennt Handy am Steuer

Derzeit findet in den Niederlanden ein Pilotprojekt statt, bei dem Blitzer mit künstlicher Intelligenz eingesetzt werden, die automatisch auslösen, sobald sie erkennen, dass ein*e Fahrzeugführer*in ein Handy, Tablet oder Navigationssystem während der Fahrt in der Hand hält. Anschließend muss das Bildmaterial jedoch noch immer auf herkömmliche Weise von Menschen gesichtet werden, um zu prüfen, ob es sich hierbei tatsächlich um ein elektronisches Gerät und somit um eine Verkehrsordnungswidrigkeit handelt. Obwohl diese smarten Blitzer nur in einem konkreten Verdachtsfall auslösen, erfordert dies eine flächendeckende Überwachung aller Autofahrer*innen, weshalb diese vorerst nur in den Niederlanden eingesetzt werden und es fraglich ist, ob sie zukünftig auch in Deutschland zum Einsatz kommen.

Fazit

Die Benutzung eines elektronischen Geräts beim Fahren kann schnell eine Gefahr für dich und Andere werden. Wir empfehlen dir, das Handy während der Fahrt nicht in die Hand zu nehmen, es möglichst außer Reichweite zu legen und auf lautlos zu schalten, um gar nicht erst in Versuchung zu kommen bzw. zum Telefonieren anzuhalten und den Motor auszuschalten oder eine Freisprecheinrichtung und Sprachsteuerung zu verwenden, um Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot wegen Handy am Steuer zu vermeiden. Solltest du aber doch einmal zu unrecht wegen Handy am Steuer beschuldigt werden, lohnt sich häufig ein Einspruch gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid.

Ihr Profil ist Ihr persönlicher Assistent

Es dient der Autokostennachverfolgung, als Serviceheft und Teileaustauschplaner sowie als Notizen- und Dokumentenablage.