
Ja, die Abgasuntersuchung (AU) ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU), die umgangssprachlich als „TÜV“ bezeichnet wird. Das heißt: Wer mit seinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung fährt, erhält beide Prüfungen – die Prüfung der Verkehrssicherheit sowie die Kontrolle der Abgaswerte – in einem Termin und bekommt dafür eine einheitliche Prüfplakette.
Was genau wird geprüft?
Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird neben Bremsen, Beleuchtung, Lenkung, Achsen und weiteren Sicherheitseinrichtungen auch das Abgasverhalten überprüft. Die Abgasuntersuchung stellt sicher, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden und die Umweltbelastung möglichst gering bleibt. Seit 2018 ist dabei eine Endrohrmessung für alle Fahrzeuge verpflichtend – zur Entdeckung von Manipulationen oder defekten Abgasreinigungssystemen.
Wann und wie oft ist die AU fällig?

- Neuwagen: Erst nach 36 Monaten (3 Jahren) nach Erstzulassung
- Danach: Alle 24 Monate (2 Jahre), jeweils gemeinsam mit der Hauptuntersuchung
- Bei Nutzfahrzeugen und Fahrzeugen zur Personenbeförderung können kürzere Intervalle gelten.
Die Fristen können auf der Prüfplakette des Fahrzeugs abgelesen werden.
Muss die AU extra bezahlt werden?
Die Kosten für HU und AU werden oft gemeinsam berechnet und unterscheiden sich je nach Prüforganisation und Bundesland, liegen aber meist im Bereich von ca. 100–150 Euro zusammen. Bei manchen Prüfstellen können HU und AU auch einzeln durchgeführt und abgerechnet werden, dies ist jedoch selten und für den Großteil der Halter nicht relevant.
Fazit
Die Abgasuntersuchung ist heutzutage immer im „TÜV“-Termin enthalten und ohne separate Plakette oder Einzeltermin fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Wer die „TÜV“-Plakette erhält, hat auch die AU erfolgreich absolviert. Eine separate Vorführung oder ein gesonderter Termin nur für die AU ist nicht erforderlich – beides wird aus Umweltschutz- und Rechtssicherheitsgründen zusammen geprüft.







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