Führerschein der Klasse B zum Motorradfahren: Welcher Motorhubraum ist mit Motorradführerschein der B-Klasse zulässig?

Darf ich mit Führerscheinklasse b Motorrad fahren

Wer sich dazu entschließt, seinen Führerschein zu machen, befasst sich früher oder später auch mit der Frage, was er eigentlich fahren darf. Auch wenn die praktischen Fahrstunden eigentlich nur mit einem PKW absolviert werden und auch die praktische Prüfung in einem normalen PKW stattfindet, sollte jeder wissen, dass er nach einem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung auch durchaus in der Lage ist, andere Fahrzeuge zu bedienen. Das Standard-Fahrzeug an dieser Stelle ist natürlich der PKW, doch ist man in der Lage, diesen zu bedienen und sicher durch den Verkehr zu führen, dann ist man laut Gesetz auch in der Lage, eine Reihe anderer Fahrzeuge im Verkehr zu bedienen. Nur was genau darf man fahren, wenn man Führerschein Klasse B bestanden hat? Diese Frage ist besonders interessant für diejenigen, die sich gerade dazu entschließen, einen Führerschein zu machen. Denn was ist beispielsweise mit dem Führen von Anhängern oder Mofas oder gar Motorrädern? Ist jeder, der die Führerscheinklasse B besteht, automatisch dazu befugt, ebenfalls ein Motorrad, Mofa oder einen Anhänger zu führen? Im Folgenden wollen wir auf diese und weitere Fragen genauer eingehen.

Was darf wer laut Fahrerlaubnis-Verordnung fahren?

Seit Ende des Jahres 2019 gibt es eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung. Besitzer der Führerscheinklasse B dürfen seitdem auch Leichtkrafträder führen, wobei der Hubraum bis zu 125 Kubikzentimeter betragen darf. Oft stellt man sich die Frage, ob mit der Führerscheinklasse B auch Motorrad gefahren werden darf. Zuerst sollte man sich genauer ansehen, was Besitzer eines Motorrad-Führerscheins fahren dürfen. Denn durchaus gibt es noch immer Motorradbesitzer, die meinen, mit einer Motorradschein-Fahrerlaubnis auch einen normalen PKW bedienen zu dürfen. Doch das ist falsch. Sofern ein Führerschein dazu befähigt, ein Motorrad im Straßenverkehr zu fahren, heißt das noch lange nicht, dass auch andere Fahrzeuge damit legal geführt werden dürfen. Andersherum ist dies allerdings möglich. Hast du den Führerschein der Klasse B gemacht, so darfst du durchaus neben einem herkömmlichen PKW auch noch andere Fahrzeuge fahren. Doch nicht jedes. Die Bauart der Krafträder bestimmt hier maßgeblich, ob du diese mit einem Führerschein der Klasse B fahren darfst oder eben nicht. Doch abgesehen davon ist auch noch das Ausstellungsdatum sehr entscheidend. Du solltest also berücksichtigen, wann genau du deine Fahrerlaubnis absolviert hast.

welches motorrad mit klasse b

Dennoch gibt es einige Fahrzeuge, die du – ganz unabhängig davon, wann du deinen Führerschein der Klasse B gemacht hast – immer fahren kannst. So gab es zwischen den Jahren 2005 und 2013 die Führerscheinklasse S, welche dazu befähigte, die Leichtmobile wie die Quads oder Roller zu führen. Die Höchstgeschwindigkeit sollte hier allerdings bei 45 km/h liegen und diesen Wert nicht überschreiten. Allerdings war diese Führerscheinklasse S nur in Deutschland verbreitet und wurde von anderen Ländern nicht anerkannt. Seit Ende des Jahres 2019 dürfen Besitzer der Klasse B allerdings auch Fahrzeuge fahren, die sonst der Klasse A1 zugeschrieben sind. Allerdings wurden hier einige Voraussetzungen als Bedingung gestellt. Zum einen sollte man mindestens vier theoretische und fünf praktische Fahrstunden mit bis zu 90 Minuten absolviert haben, außerdem sollte man seit mindestens fünf Jahren Fahrzeuge mit der Führerscheinklasse B gefahren haben und mindestens 25 Jahre alt sein. Sollten diese Voraussetzungen erfüllt worden sein und auch die zusätzlichen Fahrstunden absolviert worden sein, dann kann eine Eintragung der Schlüsselzahl 196 und damit auch eine Erweiterung der Führerschein Klasse B auf die Klasse B196 erfolgen. Allerdings sollte hier immer berücksichtigt werden, dass die Klasse B196 niemals die Klasse A1 ersetzt.

Mit welcher Fahrerlaubnis darf ich eigentlich ein Mofa fahren?

Ein Mofa gilt eigentlich als ein Fahrrad mit Hilfsmotor, welches je nach Leistung unterschieden wird. So gibt es Fahrzeuge, welche zwischen 20 und 25 km/h schaffen und damit besonders langsam im Straßenverkehr unterwegs sind und meist auch nicht auf den herkömmlichen Straßen, sondern eher auf dem Fußgänger- oder Radfahrer-Weg zu finden sind. Besonders junge Menschen sind fasziniert vom Mofa-Fahren. Auch deswegen, da keine herkömmliche Fahrerlaubnis benötigt wird. Jeder, der mindestens 15 Jahre alt ist, kann einen Mofa-Führerschein absolvieren. Auch hier wird ein theoretischer Teil und ein praktischer Teil in der Prüfung getestet. Sofern diese beiden Prüfungen bestanden wurden und auch das Mindestalter erreicht ist, steht einem nichts mehr im Wege. Doch reicht das wirklich vollkommen aus? Grundsätzlich muss für das Führen eines Mofas im Straßenverkehr kein herkömmlicher Führerschein erworben werden. Eine Prüfbescheinigung reicht hier vollkommen.

Das Fazit und ein Tipp von AutoDoc

Zusammenfassend kann man also festhalten, dass jeder, der eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, meist auch problemlos ein Mofa fahren kann. Allerdings sollte man darauf achten, welche Leistung das Mofa besitzt. Meist reicht hier eine Prüfbescheinigung und kein herkömmlicher Führerschein. Zudem sollte das 15. Lebensjahr vollendet worden sein. Seit dem Jahre 2020 ist es außerdem erlaubt, Motorräder und auch Roller bis 125 ccm Hubraum zu fahren. Normalerweise war dafür der Erwerb der Führerscheinklasse A1 erforderlich. Im Angesicht der Tatsache, dass derzeit die Spritpreise ungeheure Ausmaße annehmen, ist der Kauf eines Mofas oder eines günstigen Motorrads auf jeden Fall keine schlechte Investition. So verbraucht ein Mofa nur einen Bruchteil Kraftstoff wie ein herkömmlicher PKW.

AutoDoc empfiehlt an dieser Stelle, dennoch einen Motorradführerschein zu absolvieren. Denn auch wenn mit der Führerscheinklasse B ein Mofa oder Quad geführt werden kann, so wird für die Bedienung der meisten echten Motorräder ein eigener Führerschein der Klasse A benötigt.

Die Fahrt mit einem Motorrad bringt viele Vorteile mit sich. Zum einen kannst du dich im Straßenverkehr deutlich besser fortbewegen, außerdem existiert eine gewisse Zusammengehörigkeit unter Bikern. Auch die Natur, das Wetter und die Umwelt um dich herum wirst du als Fahrer eines Motorrads viel intensiver wahrnehmen, als wenn du mit einem normalen PKW unterwegs bist. Auch die Geschwindigkeit im Straßenverkehr und die Leistung der heutigen Technik werden – laut Motorradfahrern – ganz anders wahrgenommen, als wenn du in einem Auto sitzt. Du bist dir noch nicht sicher, ob du einen Führerschein der Klasse A machen möchtest? Dann leihe dir ein Mofa oder ein Quad aus, um neue Luft zu schnuppern. Solange du die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, kannst du – wie du eben gelernt hast – problemlos auch Quad oder Mofa fahren. Hast du dann erst einmal Blut geleckt, dann kannst du immer noch andere Fahrerlaubnis-Prüfungen absolvieren. 

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