Kindersicherung im Auto: Wie transportieren Sie Ihr Baby richtig?

Kindersicherung im Auto: Wie transportieren Sie Ihr Baby richtig

Der sichere Transport unserer Kleinsten im Auto erfordert ein paar Vorkehrungen. So benötigen Sie, je nach Alter, Größe und Gewicht Ihres Kindes eine passende Babyschale, einen Kindersitz oder nur noch eine Sitzerhöhung. Im folgenden Artikel werden wir Ihnen die Möglichkeiten und Vorschriften für Autokindersitze näherbringen und auch erklären, was ein Reboarder ist. Wir geben Ihnen dabei auch allerhand Tipps für das Autofahren mit einem Baby.

Der passende Autokindersitz nach Alter, Größe und Gewicht

Nach der Geburt Ihrer Babys benötigen Sie zunächst eine Babyschale, wenn das Kind mit Ihrem Auto aus dem Krankenhaus nach Hause gebracht werden soll. Diese ist dann gleichzeitig als erster Autokindersitz Ihr Begleiter bei weiteren Fahrten mit Ihrem Säugling. In den Babyschalen sitzen unsere Kleinsten stets entgegen der Fahrtrichtung. Dies erhöht die Sicherheit, falls es einen Auffahrunfall geben sollte. Dabei sollten Sie unbedingt beachten, dass es stets für die Kindersicherheit am besten ist, wenn der Kindersitz sich auf der Rückbank und nicht auf dem Beifahrersitz befindet. Sollten Sie Ihren Kindersitz unbedingt auf dem Beifahrersitz befestigen wollen oder müssen, so bedenken Sie, dass dieser dort meist nur gegurtet werden kann. Das liegt daran, dass in den meisten Fahrzeugen auf dem Beifahrersitz keine so genannte ISOFIX-Befestigungsösen vorhanden sind (denn diese müssen mit der Karosserie verschweißt sein). Außerdem muss bei rückwärtsgerichteten Sitzen auf dem Beifahrersitz unbedingt der entsprechende Airbag deaktiviert werden! Eine entsprechende Abschaltvorrichtung muss bei einigen Fahrzeugen jedoch erst zusätzlich eingebaut werden.

Der passende Autokindersitz nach Alter, Größe und Gewicht

Wann immer möglich, sollten Ihre Kinder rückwärtsgerichtet fahren, was, je nach Kindersitzmodell und Größe und Gewicht, bis zu einem Alter von 3-4 Jahren möglich ist. Dafür benötigen Sie als Folgesitz einen so genannten Reboarder. Einige Modelle dieser Kindersitze sind zudem so variable, dass diese sich drehen und damit sowohl rückwärtsgerichtet als auch vorwärtsgerichtet nutzen lassen. Die Babyschale können Sie im Allgemeinen bis zu einem Gewicht von etwa 13 Kilogramm nutzen. Die meisten Kinder sind dann etwa 15 Monate alt. Doch Achtung: Der Kopf Ihres Kindes darf nicht über den Kindersitz hinausragen, sonst kann schon zuvor ein Umstieg auf einen größeren Kinderautositz erforderlich sein. Die Folgesitze kann man dann von 9 bis 18 Kilogramm, also etwa ab einem Jahr bis zu 4 Jahren, nutzen. Für das vorwärtsgerichtete Fahren geben die Kindersitzhersteller meist an, dass das Kind mindestens 9 Kilogramm schwer sein muss (nach ECE-Norm R44/04).

Kindersitzgruppen und die moderne i-Size-Norm

Viele Kindersitze werden heute noch nach so genannten Gruppen für Autokindersitze verkauft (ECE-Normen R44/04 und R44/03). Dabei unterscheidet man insgesamt vier dieser Gruppen, nämlich 0, 1, 2 und 3. Als Kindersitze der Gruppe 0 werden im Allgemeinen Babyschalen bezeichnet, welche auch Kleinkinder noch nutzen dürfen, so lange sind das Körpergewicht von 13 Kilogramm nicht überschritten haben. Denken Sie jedoch immer daran, dass der Kopf keinesfalls dem Sitz überstehen darf und dass auch die Gurte noch gut auf Schulterhöhe verlaufen müssen. Eine eventuell vorhandene Sitzverkleinerung Ihrer Babyschale müssen Sie übrigens, abhängig von Wachstum und Entwicklung Ihres Babys, schon deutlich früher entfernen.

Ist die Babyschale aus der Gruppe 0 zu klein geworden oder wollen Sie schon früher auf einen größeren Sitz umsteigen, so werden Sie bei den Autokindersitzen der Gruppe 1 (9-18 kg) fündig. Diese kann man oft ab einem Jahr bis etwa vier Jahre nutzen. In den meisten Fällen handelt es sich um Reboarder. Drehbare Sitze dürfen meist erst ab einem Körpergewicht von 9 Kilogramm vorwärtsgerichtet genutzt werden. In der Gruppe 2 finden Sie dann Kindersitze für vier- bis siebenjährige Sprösslinge mit einem Gewicht von 15 bis 25 Kilogramm. Die Gruppe 3 wiederum hat eine Gewichtsspanne von 22 bis 36 Kilogramm, was einem Alter von sieben bis zwölf Jahren entspricht.

Erwähnt sei hier zudem, dass einige neue Sitze inzwischen nach der EU-Verordnung R129 anhand der so genannten i-Size-Norm kategorisiert werden. Diese orientiert sich an der Größe der Kinder und nicht mehr an deren Körpergewicht. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass Kinder in i-Size-zugelassenen Sitzen erst ab einem Alter von 15 Monaten vorwärtsgerichtet fahren dürfen. Zuvor muss der Sitz bis zu einer Größe von 105 cm übrigens zwingend per ISOFIX befestigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Sitzerhöhung und einem echten Kindersitz?

Im Grunde genommen spricht man immer dann von einer Sitzerhöhung, wenn der Autokindersitz kein eigenes Gurtsystem besitzt. Haben Babyschalen und Reboader, bzw. Sitze der Gruppe 0 und 1 meist 5-Punkt-Gurte, nutzt man bei Sitzerhöhungen die im Auto fest eingebauten Gurte. Die Kindersitzerhöhung hat im Auto dann die Aufgabe, die Fahrzeuggurte so zu führen, dass Ihr Kind sicher sitzt und bei Unfällen optimal geschützt ist.

Was ist der Unterschied zwischen einer Sitzerhöhung und einem echten Kindersitz

Wann darf Ihr Kind ohne Kindersitz im Auto mitfahren?

In Deutschland gibt es klare Regel dafür, wann Ihr Kind keinen Autokindersitz mehr benötigt. Dazu muss es entweder das zwölfte Lebensjahr abgeschlossen haben oder die Körpergröße muss 150 cm überschritten haben. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Regelung in Deutschland. Wir empfehlen Ihnen jedoch, genau abzuwägen, wann eine Autofahrt ohne Sitzerhöhung wirklich sinnvoll ist.

 Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

⚠ Was ist ein Reboarder Sitz?

Unter einem Reboarder versteht man einen rückwärtsgerichteten Sitz. Diese Art von Sitzen bieten eine deutlich höhere Sicherheit bei Unfällen und sollten für einen möglichst langen Zeitraum genutzt werden.

⚠ Welche Reboarder sind drehbar?

Inzwischen gibt es einige Kindersitzhersteller, welche Reboarder anbieten, die man auch in Fahrtrichtung nutzen kann. Ist Ihr Kind alt (bzw. groß/schwer) genug, so können Sie den Sitz drehen. Bitte denken Sie jedoch daran, dass das rückwärtsgerichtete Fahren fünfmal sicherer ist.

⚠ Ab wann darf ein Kind ohne Kindersitz im Auto sitzen?

Dazu muss Ihr Kind entweder das zwölfte Lebensjahr vollendet haben (also seinen zwölften Geburtstag gefeiert haben) oder größer als 150 cm sein. Bitte beachten Sie, dass es im Ausland (auch in Europa) abweichende Regelungen geben kann.

⚠ Ab wann darf Ihr Kind auf dem Beifahrersitz sitzen?

Mit einem passenden Kindersitz, eventuell nach Abschalten des Beifahrerairbags, darf Ihr Kind aus gesetzlicher Sicht, jederzeit auch auf dem Beifahrersitz mitfahren. Eine Ausnahme ergibt sich meist bei nach i-Size-Norm zugelassenen Sitzen, denn diese müssen bis zu einem Alter von fünfzehn Monaten per ISOFIX befestigt werden. Die entsprechenden Befestigungen gibt es jedoch auf dem Beifahrersitz nur selten.

⚠ Ab wann darf ein Kind ohne Kindersitz vorne sitzen?

Auch hier macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen der Rückbank und dem Beifahrersitz. Ein Alter von 12 Jahren oder eine Körpergröße von mehr als 150 cm genügt. Dennoch ist es sicherer, wenn Ihr Kind hinten sitzt.

⚠ Wo sitzt das Kind im Auto am sichersten?

Der sicherste Ort für Ihr Kind ist die Rücksitzbank. Dort ist wiederum der mittlere Platz im Allgemeinen als sicherste Position anzusehen. Viel wichtiger ist jedoch, dass Ihr Kind möglich rückwärtsgerichtet mitfährt.

Fazit

Nutzen Sie immer einen passenden Kindersitz oder eine entsprechende Autositzerhöhun, um Ihren Nachwuchs sicher zu transportieren. Sie sind dazu nicht nur gesetzlich verpflichtet, sondern es wäre auch grob fahrlässig, wenn Sie ein Kind ohne eine entsprechende Sicherung im Auto mitnehmen. Bitte denken Sie auch daran, den Großeltern und anderen Verwandten klar zu machen, dass selbst wenige Meter bei einem Unfall schon verheerend sein könnten.

Ein Tipp von AUTODOC: Denken Sie immer daran, dass Sie je nach Zulassung Ihres Sitzes an unterschiedliche gesetzliche Vorgaben gebunden sein können. Neben der moderneren i-Size-Norm sind noch Sitze der ECE-Norm R44/04 sowie R44/03 zugelassen, wohingegen Sitze der Zulassungen R44/02 und R44/01 nicht mehr genutzt werden dürfen.
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