Verbandskasten im PKW - das sollten Sie wissen

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Ein Verbandskasten gehört in den Pkw: Schon in der Fahrschule lernen wir es, doch bei den meisten von uns gerät es dann wieder in Vergessenheit. Spätestens bei der Hauptuntersuchung fällt dann auf, wenn der Verbandskasten im Pkw fehlt. Dabei ist es seit Jahren Vorschrift, einen Erste-Hilfe-Kasten immer mit sich zu führen, wenn man im Pkw unterwegs ist, und sei die Strecke, die man zurücklegt, noch so kurz: Das Erste-Hilfe-Set muss mitgeführt werden.

Wir setzen uns im Straßenverkehr jeden Tag einer potentiellen Gefahr aus. Zwar kommt es zum Glück selten zu wirklich schlimmen Unfällen mit gravierenden Folgen, doch sollte man immer auf den schlimmsten Notfall vorbereitet sein. Dabei soll der Erste-Hilfe-Kasten im Auto nicht nur für den Fahrer bzw. die Fahrerin selbst im Notfall eine Rettung sein, sondern auch zur Erste-Hilfe-Leistung dienen, wenn man zum Ersthelfenden an einer Unfallstelle wird. Die wichtigsten Gegenstände neben dem Verbandskasten sind hier das Warndreieck und die Warnweste. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor, dass diese Artikel in jedem Fall neben dem Verbandskasten im Fahrzeug vorzufinden sein sollten.

Welche Anforderungen muss ein Verbandskasten erfüllen und sind Masken Pflicht?

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In Deutschland muss der Inhalt eines Verbandkastens bestimmten Vorgaben entsprechen, die in der DIN 13164 festgelegt sind. Diese Norm definiert die Mindestausstattung, die in einem Verbandskasten für Kraftfahrzeuge enthalten sein muss. Dazu gehören unter anderem verschiedene Größen von Verbandpäckchen, Kompressen, Pflaster, ein Verbandtuch, eine Rettungsdecke, eine Schere, sowie Einweghandschuhe. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass der Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens vor Schmierstoffen sowie Staub und Feuchtigkeit geschützt ist. Zwar ist der Verbandskasten aus haltbarem Kunststoff gefertigt und kann somit idealen Schutz vor äußeren Einflüssen bieten, trotzdem sollte der Zustand des Inhalts von Zeit zu Zeit überprüft werden. 

Seit dem 1. Februar 2022 wurde in Deutschland eine neue Regelung für Verbandskästen eingeführt. Diese beinhaltet, dass nun nach der Norm DIN 13164, Ausgabe Februar 2022, auch Atemschutzmasken in den Standardinhalt eines jeden Verbandskastens aufgenommen werden müssen. Diese Masken dienen dem Schutz vor Krankheitserregern, Staub oder anderen Partikeln, die bei Unfällen oder in Notfallsituationen eine Gesundheitsgefahr darstellen können. Es besteht allerdings keine Austauschpflicht älterer Verbandskästen, es sei denn, diese sind bereits abgelaufen.

Wofür gibt es das Ablaufdatum am Verbandskasten und wo ist es zu finden?

Den meisten wird es schon aufgefallen sein: Der Verbandskasten im Fahrzeug hat tatsächlich ein Ablaufdatum. Aber wozu ist es gut und muss es tatsächlich beachtet werden? Tatsache ist, dass nicht nur Lebensmittel oder organische Stoffe eine Haltbarkeitsgrenze haben. Auch Pflaster, sowie Gummihandschuhe oder aber sterile Kompressen altern mit der Zeit, werden porös und verlieren somit an Effektivität und Haltbarkeit. Sollte Ihnen auffallen, dass das Ablaufdatum Ihres Verbandskastens im Fahrzeug erreicht ist oder die Inhaltsliste nicht mehr vollständig ist, sollten Sie dies nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn Sie sich beim Auffüllen nicht sicher sind und lieber Hilfe in Anspruch nehmen würden, können Sie sich jederzeit an das Deutsche Rote Kreuz oder an Apotheken wenden. Hier bekommen Sie genau das Material, welches Sie zur Auffüllung des Erste-Hilfe-Kastens brauchen. Außerdem können Sie Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse wieder auffrischen lassen und noch unbeantwortete Fragen stellen. Falls Sie einen neuen Verbandskasten für Ihren Pkw kaufen möchten, da Ihr aktueller absolut veraltet ist oder keinen guten Zustand mehr aufweist, können Sie sich ebenfalls an Apotheken, Baumärkte sowie Tankstellen wenden. Hier finden Sie meist komplette Sets, welche der 13164-Norm entsprechen. Meist müssen Sie hier nicht mehr als 15 Euro bezahlen. Doch je mehr Inhalt geboten wird und je besser die Qualität des Materials ist, desto höher ist auch hier natürlich der Preis. Achten Sie außerdem direkt auf das Ablaufdatum. Auch wenn Verbandskästen relativ lange halten, könnten Sie versehentlich einen neuen erwerben, der trotzdem bereits abgelaufen ist. Das Ablaufdatum ist auf dem Verbandskasten oder den Materialien selbst vermerkt.

Was passiert, wenn der Verbandskasten abgelaufen ist?

Wenn der Inhalt eines Verbandkastens sein Verfallsdatum überschreitet, kann dies die Wirksamkeit und Sicherheit der Erste-Hilfe-Materialien beeinträchtigen. Materialien wie sterile Verbände, Pflaster und Desinfektionsmittel können ihre Sterilität verlieren oder an Klebekraft einbüßen. Es ist daher wichtig, regelmäßig den Inhalt des Verbandskastens zu überprüfen und abgelaufene Materialien umgehend zu ersetzen. Überprüfen Sie das Verfallsdatum jedes einzelnen Artikels im Verbandskasten, tauschen Sie abgelaufene oder beschädigte Materialien durch neue, sterile Produkte aus, und achten Sie darauf, dass der Verbandskasten stets der aktuell gültigen DIN-Norm entspricht. Es empfiehlt sich, diese Überprüfung mindestens einmal jährlich durchzuführen, um eine stetige Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Ein abgelaufener Verbandskasten wird Sie bei einer unverhofften Polizeikontrolle laut Auskunft des ADAC ein Bußgeld von bis zu 10 € kosten.

Was gehört in einen Verbandskasten?

Was den Inhalt selbst betrifft, so gibt es ausführliche Listen, die aufzählen, was im Erste-Hilfe-Kasten nicht fehlen darf. Unter anderem sind dies Heftplasterrollen, Pflastersets, Verbandpäckchen, Verbandtücher, Wundkompressen, Fixierbinden, Erste-Hilfe-Scheren, Rettungsdecken, sowie medizinische Handschuhe, sowie Feuchttücher, wie auch eine Erste-Hilfe-Broschüre, welche genaueren Aufschluss darauf gibt, was bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen beachtet werden muss und wie genau sie auszuführen sind. Außerdem gehört noch ein Inhaltsverzeichnis in den Verbandskasten, welches genau darüber aufklärt, was niemals im Erste-Hilfe-Kasten fehlen darf. Die DIN-Normen 13157, 13164 und 13169 definieren unterschiedliche Größen und Inhalte für Verbandskästen. Während DIN 13157 für kleinere Betriebe und Arbeitsstätten konzipiert ist, ist DIN 13164 speziell für Kraftfahrzeuge und DIN 13169 für größere Betriebe und Arbeitsstätten vorgesehen, mit jeweils angepassten Inhalten und Mengen an Erste-Hilfe-Materialien.

Der Verbandkasten gemäß DIN-Norm 13164 umfasst eine Reihe von Erste-Hilfe-Materialien, darunter ein Heftpflaster auf Spule, ein 14-teiliges Pflasterset, diverse Verbände in verschiedenen Größen, ein Verbandtuch, elastische Fixierbinden, eine Rettungsdecke, sterile Kompressen, Dreiecktücher, eine Schere, Feuchttücher zur Hautreinigung, medizinische Handschuhe, eine Erste-Hilfe-Broschüre und zwei medizinische Gesichtsmasken. Diese Ausstattung ist so zusammengestellt, dass sie im Notfall eine grundlegende Erstversorgung ermöglicht.

Der Verbandkasten nach DIN 13157, auch als „Kleiner Verbandkasten für Betriebe“ bekannt, enthält eine noch umfangreichere Auswahl an Erste-Hilfe-Materialien. Dazu gehören unter anderem ein Heftpflaster, verschiedene Arten von Verbandpäckchen, ein Verbandtuch, Kompresse, Augenkompresse, Kälte-Sofortkompresse, Rettungsdecke, Fixierbinden, Dreiecktücher, eine Verbandkastenschere, Vliesstoff-Tücher, Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut, medizinische Handschuhe, eine Erste-Hilfe-Broschüre und Gesichtsmasken.

Der Verbandkasten gemäß DIN 13169, bekannt als „Großer Verbandkasten für Betriebe“, beinhaltet eine umfassendere Auswahl an Erste-Hilfe-Materialien als die kleineren Modelle. Er ist für größere Betriebe und Arbeitsstätten konzipiert. Die Ausstattung umfasst unter anderem eine größere Anzahl an Verbandsmaterialien wie verschiedene Verbandpäckchen, Verbandtücher, Kompressen, sowie weitere Artikel wie Rettungsdecken, Fixierbinden, Dreiecktücher, Scheren, Feuchttücher, medizinische Handschuhe und Erste-Hilfe-Broschüren. So kann sichergestellt werden, dass in größeren Einrichtungen eine adäquate Erstversorgung bei Unfällen gewährleistet ist. Einen noch detaillierteren Überblick über den Inhalt gemäß den entsprechenden DIN-Normen finden Sie in der untenstehenden Tabelle.

Verbandskasten im Auto nach DIN-Norm 13164, 13157, 13169 – Inhalt

DIN 13164

KFZ-Verband-kasten

DIN 13157

Kleiner Betriebs Verbandkasten

DIN 13169

Großer Betriebs Verbandkasten
Bezeichnung
112Heftpflaster 500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz
   Fertigpflastersortiment bestehend aus:
412 (+4)24-Wundschnellverband 10 cm x 6 cm
26 (+2)12 (+4)– Fingerkuppenverband 5 cm x 4 cm
26 (+2)12 (+4)– Fingerverband 12 cm x 2 cm
26 (+2)12 (+4)– Pflasterstrip 7,2 cm x 1,9 cm
412 (+4)24 (+8)– Pflasterstrip 7,2 cm x 2,5 cm
112Verbandpäckchen DIN 13151 – K
236Verbandpäckchen DIN 13151 – M
112Verbandpäckchen DIN 13151 – G
-(-1) –Verbandtuch DIN 13152 – BR, 40 cm x 60 cm
112Verbandtuch DIN 13152 – A, 60 cm x 80 cm
224Fixierbinde DIN 61634 – FB 6
324Fixierbinde DIN 61634 – FB 8
112Rettungsdecke mindestens 210 cm x 160 cm
6612Kompresse (100 ± 5) mm x (100 ± 5) mm
 –24Augenkompresse
12Kälte-Sofortkompresse mindestens 200 cm2
1 (-1)24Dreiecktuch DIN 13168 – D
1Verbandkastenschere DIN 58279 – A 145
 –11Verbandkastenschere DIN 58279 – B 190
448Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch
 –24Folienbeutel
 –510Vliesstofftuch
24 (+4)8 (+8)Feuchttuch zur Reinigung unverletzter Haut
111Erste-Hilfe-Broschüre/Anleitung zur Ersten Hilfe
2 (+2)2 (+2)4 (+4)Gesichtsmaske, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
111Inhaltsverzeichnis
KFZ-VerbandkastenDIN 13164Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B
Kleiner Verbandkasten für BetriebeDIN 13157Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C
Großer Verbandkasten für BetriebeDIN 13169Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E

Wo muss der Verbandskasten im Auto gelagert sein?

Verbandskasten Auto wo aufbewahren

Im Allgemeinen gibt es hier keine genaue Vorschrift. Der Autofahrer bzw. die Autofahrerin darf den Verbandskasten genau dort lagern, wo er besonders gut zugänglich ist. Viele lagern den Verbandskasten unter dem Beifahrersitz, da er so keinen Platz im Fahrzeug wegnimmt, nicht direkt sichtbar ist, aber dennoch in einer Notfallsituation jederzeit erreichbar ist. Allerdings sollten Sie davon absehen, den Verbandskasten im Kofferraum aufzubewahren. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Unfall direkt am Heck des Fahrzeugs und der Zugang zum Kofferraum ist versperrt. In diesem Fall wird Ihnen der Zugang zum Erste-Hilfe-Kasten nicht mehr möglich sein.

Was passiert, wenn ich keinen Erste-Hilfe-Kasten im Auto mitführe?

Was passiert wenn man kein Verbandskasten im Auto hat

In allererster Linie ist dies für Sie persönlich dann ein Problem, wenn tatsächlich ein Unfall passiert und Sie oder eine mitfahrende Person dringend erste Hilfe benötigen. Spätestens dann wird es Ihnen zum Verhängnis, wenn Sie auf das Mitführen eines Verbandkastens verzichtet haben. Doch auch bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kann die Polizei für das Fehlen eines Verbandskasten ein Bußgeld fordern, welches sich aber im Allgemeinen auf wenige Euro beschränkt. Doch spätestens bei der Hauptuntersuchung werden Sie wieder auf Probleme stoßen, denn: Das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets ist nun einmal Pflicht im Straßenverkehr.

Ein Verbandskasten fehlt im PKW bei der Reise in den Urlaub – ein Problem?

Leider ja. Denn in den meisten Ländern in Europa ist es wie in Deutschland Vorschrift, einen Verbandskasten im Pkw mit sich zu führen. Somit sollten Sie auch dann, wenn Sie einen Wagen mieten und damit ins Ausland fahren möchten, immer erst prüfen, ob auch ein Erste-Hilfe-Kasten vor Ort ist. Bevor Sie einen Urlaub buchen, sollten Sie sich im Allgemeinen darüber informieren, welche Vorschriften im Straßenverkehr gelten und auf was zu achten ist. Doch denken Sie einfach an Ihre eigene Sicherheit und verzichten Sie deswegen in keinem Fall auf ein Erste-Hilfe-Set, egal, in welchem Fahrzeug Sie fahren und wohin es geht. Das besagte Set nimmt nur sehr wenig Platz in Anspruch, kostet nicht die Welt und kann im schlimmsten Fall Leben retten.

Das Fazit und ein Tipp von AutoDoc: Wenn die Hauptuntersuchung oder etwa eine allgemeine Verkehrskontrolle ansteht, darf der Verbandskasten nicht fehlen. Denn im Falle eines schweren Unfalls, bei dem Sie selbst Opfer oder aber auch Ersthelfer bzw. -helferin sind, werden Sie zu schätzen wissen, was alles in diesem kleinen Verbandskasten verstaut ist. Ein Warndreieck, welche andere Personen im Verkehr auf die Unfallstelle aufmerksam macht; ein Verband, der starke Blutungen vorläufig stoppt und Warnwesten, die in der Dunkelheit sichtbar machen – all dies sind dann kleine Lebensretter, auf die niemand im Notfall verzichten mag.

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