Wie lange dürfen Sie Ihr Fahrzeug ohne gültigen TÜV fahren?

Wie lange dürfen Sie Ihr Fahrzeug ohne gültigen TÜV fahren?

Unter dem TÜV versteht man im Allgemeinen die zweijährlich durchzuführende Hauptuntersuchung (HU) sowie auch die Abgasuntersuchung (AU). Bei gewerblich genutzten oder zu vermietenden Fahrzeugen können auch andere Fristen gelten. Dabei sei erwähnt, dass die HU+AU heutzutage nicht unbedingt durch den TÜV durchgeführt werden müssen, sondern dass auch andere Organisationen, wie die GTÜ, diese anbieten dürfen. Sollte Ihr TÜV überschritten sein, sollten Sie Ihr Auto am besten umgehend auf dessen Umweltverträglichkeit und Verkehrssicherheit überprüfen lassen, um keine Strafe zu riskieren.

Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)

Fahren ohne gültigen TÜV

Generell dürfen Sie Ihr Fahrzeug, dessen TÜV abgelaufen ist nicht mehr auf öffentlichen Straßen nutzen. Das bedeutet gleichzeitig, dass Sie bei einer Kontrolle mit einer entsprechenden Strafe für diese Ordnungswidrigkeit rechnen müssen, sollten Sie ohne TÜV fahren. In Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp bestraft man den Fahrzeugeigentümer und/oder Fahrer in der Regel ab einer Überziehung von zwei Monaten. Dabei beträgt die Strafe, wenn Ihr TÜV mehr als zwei Monate abgelaufen ist, derzeit etwa 15 Euro. Allerdings müssen Sie auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn Sie die Frist um mehr als acht Monate überschreiten.

Fahren ohne gültigen TÜV

Sollten Sie einmal den HU/AU-Termin übersehen haben, werden Sie sich fragen, ob Sie Ihr Fahrzeug überhaupt ohne gültigen TÜV zur technischen Überprüfung fahren dürfen. Auch in diesem Falle kommt es darauf an, wann Sie die HU hätten durchführen lassen müssen. In einem Intervall von zwei Monaten ist dies in der Regel problemlos möglich. Bei einer längeren Überschreitung müssen Sie es unter Umständen in Betracht ziehen, Ihr Fahrzeug zur HU schleppen zu lassen, um gesetzeskonform zu handeln.

Wie auch bei anderen Verkehrsverstößen können für Fahranfänger deutlich größere Konsequenzen drohen. Dabei ist ein überschrittener TÜV in der Probezeit immer dann noch unproblematisch, wenn das Bußgeld weniger als 40 Euro beträgt. Nach aktuellem Stand ist dies noch der Fall, wenn Ihr TÜV weniger als acht Monate abgelaufen ist. Fahren Sie ein Nutzfahrzeug und ist für dieses eine Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben, so beträgt das Bußgeld schon bei einer Überschreitung von vier Monaten schon 60 Euro. Damit muss ein Fahranfänger mit einer Verlängerung seiner eigenen Probezeit rechnen oder sogar ein so genanntes Aufbauseminar besuchen.

Generell sollten Sie die Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung am besten auf dem auf der Plakette angegebenen Monat durchführen lassen. Auf diese Weise vermeiden Sie nicht nur Bußgelder, sondern auch eine eventuell vorgeschriebene Ergänzungsuntersuchung. Diese muss immer dann durchgeführt werden, wenn Sie den eigentlichen Termin um über zwei Monate überschreiten. Diese erweiterte Hauptuntersuchung ist auch mit höheren Kosten verbunden.

Was passiert, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Ist Ihr Termin für den TÜV einen Monat überschritten, so sollten Sie sich zunächst keine großen Gedanken machen. Bei einer Polizeikontrolle werden Sie im Allgemeinen lediglich auf den abgelaufenen TÜV und die entsprechende Frist aufmerksam gemacht. Dennoch empfiehlt es sich, diesen eventuell unliebsamen Termin, nicht auf die lange Bank zu schieben. Nach einer Gesetzesänderung gilt eine durchgeführte Hauptuntersuchung jetzt immer für 24 Monate ab deren Durchführung.

Was passiert, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Die Bußgelder beginnen ab 15 Euro für einen zwei bis vier Monate abgelaufenen TÜV. Hingegen werden bei vier bis acht Monate Überschreitung ein Verwarngeld von 25 Euro fällig. Ist der TÜV länger überschritten, so müssen Sie 60 Euro Strafe zahlen und werden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei gemaßregelt.

Fahren Sie ohne gültigen TÜV so gelten die genannten Verwarngelder (bis 40 Euro) bzw. Bußgelder (ab 40 Euro) immer dann, wenn Sie in eine Verkehrskontrolle kommen. Hingegen müssen Sie sich keine Sorgen machen, wenn Sie das Gelände der Prüforganisation erreicht haben. Denn weder Dekra, TÜV, GTÜ noch KOS verlangen dieses Verwarn-/Bußgelder bei einer Überschreitung.

Was kostet der TÜV mehr, wenn der Termin überschritten ist?

Wie bereits geschrieben, verlangen die Gesellschaften, welche die Hauptuntersuchung durchführen, keine Bußgelder. Dementsprechend wird Ihre HU+AU auch nicht teurer, wenn Sie sich zu viel Zeit damit gelassen haben. Dies gilt aber nur so lange, wie die Überschreitung nicht mehr als zwei Monate beträgt. In allen anderen Fällen ist eine erweiterte Hauptuntersuchung, offiziell “Ergänzungsuntersuchung” genannt, vorgeschrieben. Da diese deutlich aufwendiger ist, ist diese oft etwa ein Fünftel teurer als die klassische HU.

 Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

⚠ Gilt ein in Deutschland durchgeführter TÜV auch in Österreich?

Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten und Sie sollten dies immer abschließend mit den österreichischen Behörden klären. Im Allgemeinen sollten die HU/AU mindestens noch ein Jahr gültig sein, um eine Anmeldung in Österreich möglich zu machen. Darüber hinaus kann es Einschränkungen geben, wenn der Monat der HU/AU nicht mit dem Monat der Erstzulassung übereinstimmt. Dann ist eine neue §57a-Überprüfung in Österreich unabdingbar.

⚠ Können Sie ohne gültigen TÜV ins Ausland fahren?

Ausländische Behörden sind nicht berechtigt, Sie zu bestrafen, sollten Sie im Ausland ohne gültige HU/AU unterwegs sein. Dennoch bedeutet dies nicht, dass sich alle EU-Länder daran halten. Eine rechtsgültige Ausnahme ist beispielsweise dann gegeben, wenn Ihr PKW tatsächlich Mängel im Bereich der Verkehrssicherheit aufweist.

⚠ Kann man ein Auto ohne TÜV mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren?

Ja, jedoch sind die zulässigen Fahrten stark eingeschränkt. So sind nur folgende Szenarien abgedeckt: Die Fahrt zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle sowie nach Hause, die Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung sowie eng begrenzt auch die Fahrt zur nächstgelegenen Werkstatt. Alle anderen Fahrten dürfen nicht durchgeführt werden – es droht eine Strafe wegen einer Ordnungswidrigkeit. Kommt es zu einem Unfall, so kann es sich sogar um einen Straftatbestand handeln.

⚠ Kann man ein Auto ohne TÜV noch verkaufen?

Selbstverständlich können Sie Ihr Fahrzeug auch dann noch verkaufen, wenn der TÜV abgelaufen ist. Dabei müssen Sie aber in der Regel mit einem deutlich niedrigeren Verkaufspreis rechnen, da der Käufer dann oft die sprichwörtliche „Katze im Sack“ kauft. Wir raten Ihnen auch ausdrücklich, eine Passage in den Kaufvertrag aufzunehmen, welche ausdrücklich darauf hinweist, dass das Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung nicht verkehrstauglich ist. Um Unklarheiten vorzubeugen, sollte auch der genaue Übergabezeitpunkt dokumentiert und von beiden Vertragsparteien quittiert werden.

⚠ Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn Ihr TÜV abgelaufen ist?

Generell gilt, dass Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden beim Unfallgegner bezahlt, wenn Sie einen Unfall verursachen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass Ihr Wagen Mängel hatte, welche bei der HU beanstandet worden wären, sind Sie höchstwahrscheinlich regresspflichtig. Dies bedeutet, dass die Versicherung die Schadenssumme von Ihnen eintreiben wird.

Fazit

Sollten Sie bemerken, dass die Frist für Ihren TÜV abgelaufen ist, so sollten Sie sich schnellstmöglich um einen HU/AU-Termin kümmern. Auch wenn die Strafen für eine kurzfristige Überschreitung vergleichsweise niedrig sind, handeln Sie sich schnell Probleme ein. Dies gilt insbesondere dann, wenn es zu einem Unfall kommen sollte und Sie Ihre Haftpflichtversicherung in Regress nimmt. Auch für Fahranfänger kann eine längere TÜV-Überschreitung unangenehme Folgen haben.

Ein Tipp von AUTODOC: Vergleichen Sie die Preise für die Hauptuntersuchung bzw. Abgasuntersuchung (diese werden seit 2010 immer gemeinsam durchgeführt) von verschiedenen Anbietern. Diese können Sie je nach Region erheblich voneinander unterscheiden. Beispiele für zugelassene Anbieter sind neben dem TÜV auch die GTÜ, die KÜS und die DEKRA.
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