
- 1 Rechtliche Grundlagen
- 2 Anhängelasten und Führerscheinklassen
- 3 Arten von Anhängern
- 4 Sicherheit und Technik
- 5 Fazit
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FAQ
- 6.1 Darf ich mit einem Fahrradträger auf der Anhängerkupplung zusätzlich noch einen Anhänger ziehen?
- 6.2 Wo finde ich die Anhängelast meines Autos?
- 6.3 Was ist der Unterschied zwischen gebremstem und ungebremstem Anhänger?
- 6.4 Muss ein Anhänger eine eigene Hauptuntersuchung haben?
- 6.5 Darf ich einen leeren schweren Anhänger mit Klasse B ziehen?
Hinter einem PKW darf in Deutschland grundsätzlich nur ein Anhänger mitgeführt werden. Entscheidend ist auch, ob die zulässige Anhängelast des Autos, die Stützlast, das Gesamtgewicht des Gespanns und die eigene Führerscheinklasse passen. Die wichtigste Kurzregel lautet: Ein PKW, ein Anhänger, und nur so schwer, wie Fahrzeugpapiere und Führerschein es erlauben.

Rechtliche Grundlagen
Die Frage „Wie viele Anhänger dürfen hinter einem PKW mitgeführt werden?“ klingt zunächst nach Theorie, wird in der Praxis aber schnell wichtig: etwa beim Umzug, beim Campingurlaub, beim Pferdetransport oder wenn der kleine Baumarktanhänger nicht reicht.
Überblick über die relevanten Gesetze und Vorschriften
In Deutschland ist die Sache eindeutig geregelt. § 32a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreibt vor, dass hinter Kraftfahrzeugen nur ein Anhänger mitgeführt werden darf. Zwei Anhänger sind nur in speziellen Fällen erlaubt, etwa hinter bestimmten Zugmaschinen, sofern die zulässigen Längen eingehalten werden. Ein normaler PKW fällt nicht unter diese Ausnahme.
Daneben spielen weitere Vorschriften eine Rolle. Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt, welche Fahrzeugkombinationen mit welcher Führerscheinklasse gefahren werden dürfen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I verrät, welche Anhängelast das konkrete Auto technisch ziehen darf. Zusätzlich müssen Beleuchtung, Bremsanlage, Reifen, Kupplung und Ladungssicherung stimmen. Wer nur auf die Anzahl der Anhänger schaut, übersieht also die halbe Wahrheit: Legal ist ein Gespann erst dann, wenn Fahrerlaubnis, Fahrzeugtechnik und Beladung zusammenpassen.
Unterschiede zwischen Deutschland und anderen Ländern
Auch in vielen Nachbarländern ist der Grundgedanke ähnlich: Ein PKW zieht in der Regel einen Anhänger, nicht mehrere. In Österreich weist der ÖAMTC beim Anhängerbetrieb besonders auf Gewichtslimits, Stützlast, Beleuchtung, Bereifung und Beladungsvorschriften hin. In der Schweiz gilt nach Art. 68 der Verkehrsregelnverordnung ebenfalls grundsätzlich, dass an Motorfahrzeugen nur ein Anhänger mitgeführt werden darf; Ausnahmen betreffen etwa gewerbliche Motorkarren oder Traktoren, nicht den privaten Personenwagen.
Wichtig für Reisen: Wer mit Anhänger ins Ausland fährt, sollte nicht nur die deutsche Regel kennen. Tempolimits, Sicherheitsausrüstung, Mautregeln, Zusatzspiegelpflicht oder Bestimmungen für Überbreite können je nach Land abweichen. Gerade beim Wohnwagenurlaub lohnt sich deshalb ein kurzer Check vor der Abfahrt.
Anhängelasten und Führerscheinklassen
Für schwere Lasten gelten andere Führerscheinklassen. Auch muss der Unterschied zwischen dem, was erlaubt und was möglich ist, beachtet werden.
Erläuterung der verschiedenen Führerscheinklassen, z. B. Klasse B, BE
Die meisten Autofahrer besitzen Klasse B. Damit darf man nicht automatisch jedes Auto-Anhänger-Gespann fahren. Klasse B erlaubt Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse. Ein Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse ist grundsätzlich möglich. Ist der Anhänger schwerer als 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Wer mehr ziehen möchte, stößt schnell auf B96 oder BE. B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Damit darf die Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber höchstens 4.250 kg zulässige Gesamtmasse haben. Das Bundesministerium für Verkehr nennt genau diese Spanne für B96. Klasse BE geht weiter: Sie erlaubt eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg und höchstens 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Maximale Anhängelasten je nach Führerscheinklasse
Die Führerscheinklasse beantwortet nur die Frage: „Darf ich dieses Gespann fahren?“ Sie beantwortet nicht automatisch: „Kann mein Auto diesen Anhänger ziehen?“ Dafür zählt die eingetragene Anhängelast des Fahrzeugs. Ein kleiner Kompaktwagen mit Klasse-B-Fahrer darf also nicht plötzlich einen schweren Pferdeanhänger ziehen, nur weil rechnerisch noch Luft im Führerscheinlimit wäre.
Praktisch sollte man drei Werte prüfen: zulässige Gesamtmasse des Anhängers, zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und tatsächliche technische Anhängelast des Autos. Hinzu kommt die Stützlast, also die Last, die senkrecht auf die Anhängerkupplung wirkt. Zu wenig Stützlast macht das Gespann unruhig, zu viel kann Kupplung, Hinterachse und Fahrverhalten überfordern.
Arten von Anhängern
Anhänger ist nicht gleich Anhänger. Für verschiedene Anhängertypen gelten auch unterschiedliche Vorschriften.
Unterschiedliche Arten von Anhängern, z. B. Wohnwagen, Pferdeanhänger, Transportanhänger
Ein kleiner offener Transportanhänger für Grünschnitt oder Möbel bleibt oft unter 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Damit ist er für viele Klasse-B-Fahrer unkompliziert. Ein Wohnwagen liegt dagegen häufig deutlich höher, besonders wenn er mit Wasser, Gasflaschen, Vorzelt, Fahrrädern und Gepäck beladen ist. Pferdeanhänger sind nochmals anspruchsvoller, weil Lebendgewicht transportiert wird und sich die Last während der Fahrt bewegen kann.
Transportanhänger für Motorräder, Boote oder Maschinen bringen weitere Eigenheiten mit: lange Überhänge, empfindliche Schwerpunktlage oder hohe Punktlasten. Wer hier falsch lädt, merkt das oft schon bei Tempo 80: Das Gespann beginnt zu pendeln, der Bremsweg wird länger, und Ausweichmanöver fühlen sich plötzlich sehr groß an.
Spezifische Vorschriften für verschiedene Anhängertypen
Für Wohnwagen sind neben Gewicht und Führerschein vor allem Beleuchtung, Reifenalter, Gasprüfung und gegebenenfalls die 100-km/h-Zulassung interessant. Bei Pferdeanhängern stehen rutschfester Boden, sichere Trennwände, Belüftung und ruhiges Fahrverhalten im Vordergrund. Bei offenen Transportanhängern ist die Ladungssicherung der Klassiker: Spanngurte, Netze und eine sinnvolle Gewichtsverteilung sind keine Kür, sondern Pflichtgefühl mit gesundem Menschenverstand.
Unabhängig vom Anhängertyp gilt: Personen dürfen in normalen Anhängern nicht einfach mitfahren. In § 32a StVZO wird ausdrücklich erwähnt, dass der mitgeführte Anhänger nicht zur Personenbeförderung als Omnibusanhänger dienen darf.
Sicherheit und Technik
Ein Anhänger verändert ein Auto stärker, als viele denken. Überdies ist ein Anhänger ein Fahrzeug, dass regelmäßige Wartung braucht.
Wichtige technische Aspekte beim Fahren mit Anhängern

Das Gespann ist länger, schwerer, träger und seitenwindempfindlicher. Beim Überholen braucht man mehr Strecke, beim Bremsen mehr Abstand, beim Rückwärtsfahren mehr Geduld. Auch die Anhängerkupplung muss zur Last passen und korrekt verriegelt sein. Nach dem Ankuppeln sollten Sicherheitsseil, Stromstecker, Stützrad und Abreißseil kontrolliert werden.
Besonders wichtig ist die Beladung. Schwere Gegenstände gehören möglichst tief und nahe an die Achse. Zu viel Gewicht hinten kann den Anhänger ins Schlingern bringen. Zu viel Gewicht vorne überlastet die Stützlast. Beides ist gefährlich.
Sicherheitsüberprüfungen und Wartung der Anhänger
Vor jeder Fahrt lohnt sich ein kurzer Rundgang: Funktionieren Blinker, Bremslicht, Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung? Haben die Reifen genug Profil und Luftdruck? Sind Risse, Beulen oder poröse Stellen sichtbar? Sitzt die Ladung fest? Ist die Kupplung wirklich eingerastet?
Die Experten von AUTODOC betonen, dass auch Anhänger regelmäßige Wartung brauchen. Bremsen, Radlager, Reifen, Beleuchtung und Auflaufbremse altern selbst dann, wenn der Anhänger viel steht. Gerade Wohnwagen und selten genutzte Transportanhänger wirken oft „noch gut“, obwohl Reifen oder Bremsen bereits kritisch sind. Der ÖAMTC nennt unter anderem Beleuchtung, Bereifung, Beladungsvorschriften und Stützlast als zentrale Punkte beim sicheren Anhängerbetrieb.
Fazit
Hinter einem PKW darf in Deutschland nur ein Anhänger mitgeführt werden. Das ist die klare Antwort. Doch sicher und legal fährt man erst, wenn auch Führerschein, Anhängelast, Gesamtgewicht, Stützlast, Technik und Ladungssicherung stimmen. Wer diese Punkte vor der Fahrt prüft, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ein Anhänger ist praktisch – aber er macht aus einem Auto ein Gespann, und das verlangt mehr Aufmerksamkeit, mehr Abstand und eine saubere Vorbereitung.
FAQ
Darf ich mit einem Fahrradträger auf der Anhängerkupplung zusätzlich noch einen Anhänger ziehen?
In der Regel nein, denn die Anhängerkupplung ist dann bereits durch den Träger belegt. Außerdem müssen Stützlast und Freigaben des Herstellers beachtet werden.
Wo finde ich die Anhängelast meines Autos?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I. Zusätzlich kann die Bedienungsanleitung Hinweise zu gebremsten und ungebremsten Anhängern enthalten.
Was ist der Unterschied zwischen gebremstem und ungebremstem Anhänger?
Ein gebremster Anhänger hat eine eigene Bremseinrichtung, meist eine Auflaufbremse. Ungebremste Anhänger sind leichter, dürfen aber in der Regel deutlich weniger wiegen.
Muss ein Anhänger eine eigene Hauptuntersuchung haben?
Ja, zulassungspflichtige Anhänger müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Die Fristen hängen von Art und zulässiger Gesamtmasse ab.
Darf ich einen leeren schweren Anhänger mit Klasse B ziehen?
Entscheidend ist meist die zulässige Gesamtmasse, nicht nur das tatsächliche Leergewicht. Ein leerer Anhänger kann also führerscheinrechtlich trotzdem zu schwer sein.







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