Eine Reise in die malerischen Berglandschaften der Schweiz ist mit traumhaften Aussichten und zauberhaften Ortschaften verbunden. Wer das gut ausgebaute Straßennetz unseres Nachbarlandes nutzt, sollte sich jedoch vorher mit den unterschiedlichen Regelungen zu Mautgebühren und Autobahnvignetten vertraut machen. In diesem Artikel informieren wir Sie umfassend über alles, was Sie über die Maut und Vignetten in der Schweiz wissen müssen, von der Berechnung der Autobahngebühren für verschiedene Fahrzeugklassen und Strecken bis hin zur Mautpflicht für Tunnel und Brücken.
Maut in der Schweiz: Allgemeine Informationen
Es gibt in der Schweiz keine streckenabhängige PKW-Maut, tatsächlich ist die Erhebung einer solchen Maut sogar durch die Eidgenössische Bundesverfassung verboten. Allerdings unterliegen alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gewicht einer Vignettenpflicht, während bei Fahrzeugen mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die nicht im Transportgewerbe eingesetzt werden, eine pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) anfällt.
Die Vignette ist auf allen nationalen Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen notwendig. Im Gegensatz dazu ist die pauschale Schwerverkehrsabgabe nicht nur dort, sondern im gesamten öffentlichen Straßennetz der Schweiz (und Liechtensteins) Pflicht.
Vignetten sind in elektronischer Form und als Klebevignetten erhältlich.
Vorschriften für Motorräder
Motorräder benötigen die gleiche Vignette wie alle anderen Kraftfahrzeuge, um die nationalen Autobahnen und Autostraßen der Schweiz zu nutzen.
Vorschriften für Gespanne
Je nach zulässigem Gesamtgewicht benötigen sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger entweder eine eigene Vignette (bei bis zu 3,5 Tonnen), oder es fällt eine pauschale Schwerverkehrsabgabe an. Dementsprechend sind folgende Kombinationen sind möglich:
Anhänger bis 3,5 Tonnen | Anhänger über 3,5 Tonnen | |
Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen | Vignette + Vignette | Vignette + PSVA |
Zugfahrzeug über 3,5 Tonnen | PSVA + Vignette | PSVA + PSVA |
Vorschriften für Wohnmobile
Wohnmobile benötigen bei einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ebenfalls eine Vignette. Bei einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen muss die pauschale Schwerverkehrsabgabe entrichtet werden.
Fahrzeugtypen und jeweilige Gebührenarten in der Schweiz
Zur Übersicht sind hier noch einmal die jeweiligen Anforderungen nach Fahrzeugtyp aufgeführt.
Fahrzeugtyp | Gebührenart | Geltungsbereich |
Fahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen | Vignette | Nationale Autobahnen und Autostraßen |
Fahrzeuge und Anhänger über 3,5 Tonnen (z. B. schwere PKW, schwere Wohnmobile und Wohnanhänger, Fahrzeuge für den Personentransport) | Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) | Gesamtes Straßennetz |
Fahrzeuge zum Gütertransport über 3,5 Tonnen | Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) | Gesamtes Straßennetz |
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für den Güterverkehr wird in diesem Artikel nicht behandelt.
Vignetten in der Schweiz
Das Vignettensystem in der Schweiz ist vergleichsweise einfach strukturiert. Jedes Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen benötigt eine eigene Vignette, um die nationalen Autobahnen und Autostraßen nutzen zu dürfen. Das gilt auch für Anhänger, sollten Sie mit einem Gespann in die Schweiz reisen, benötigen Sie dementsprechend zwei Vignetten, eine für das Zugfahrzeug und eine für den Anhänger.
Die Vignetten gelten sowohl für das gesamte laufende Kalenderjahr als auch für den Januar des folgenden Jahres. Es gibt keine Vignetten für kürzere Zeiträume.
Der Kauf der Vignette kann im Vorfeld über den ADAC, bei der Einreise direkt an der Grenze oder online über das Via Portal des Schweizerischen Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit erfolgen. Die Vignetten sind nicht nur als klassische Klebevignetten, sondern seit 2023 auch als e-Vignetten erhältlich.
Vignettenpreise in der Schweiz
In der Schweiz gibt es keine Vignetten für Zeiträume unter einem Jahr, also keine 1-Tages-, 10-Tages- oder Monatsvignetten. Die Jahresvignetten zur Nutzung der nationalen Autobahnen und Autostraßen in der Schweiz kosten 40 CHF für alle Motorfahrzeuge, Motorräder und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Die Vignette gilt für das laufende Kalenderjahr sowie für den Januar des Folgejahres.
Wo können Vignetten für die Schweiz gekauft werden?
Physische Vignetten zur Nutzung der nationalen Autobahnen und Autostraßen in der Schweiz können direkt an Grenzstationen, aber auch im ADAC-Onlineshop erworben werden. Die elektronische Vignette ist nur im Via-Onlineshop des Schweizerischen Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit erhältlich. Wie bereits erwähnt, gibt es einzig und allein die Jahresvignette für das laufende Kalenderjahr für 40 CHF (44 EUR im Onlineshop des ADAC), Varianten für kürzere Zeiträume existieren nicht.
Autobahnvignetten in der Schweiz
Um die nationalen Autobahnen und Autostraßen der Schweiz nutzen zu dürfen, ist bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen eine Vignette notwendig. Nationale Autobahnen sind durch ein grünes Autobahnschild mit der Abbildung einer weißen Fahrbahn sowie eine weiße Nummer auf rotem Grund gekennzeichnet. Autostraßen haben ebenfalls eine weiße Nummer auf rotem Grund und ein grünes Schild, auf dem ein weißer PKW abgebildet ist. Zu beachten ist, dass die Autobahnen und Autostraßen in der Schweiz sich oft in mehrere Zubringer aufteilen, diese Zubringer sind Teil der jeweiligen Autobahn bzw. Autostraße und ebenso vignettenpflichtig.
Nicht vignettenpflichtig hingegen sind die kantonalen Autobahnen und Autostraßen. Diese sind allerdings nicht einheitlich gekennzeichnet und auf den ersten Blick schwer von nationalen Autobahnen und Autostraßen zu unterscheiden. Prominenteste Beispiele für kantonale Autobahnen sind die A50, A51 und A52 im Großraum Zürich.
Nationalstrasse/ Zubringer | Namen | Verlauf | Länge | Anmerkungen |
N1 | Ost-West-Achse, Genferseeautobahn | St. Margrethen – Bardonnex | 410 km | |
N1K | Kreuzbleiche | St. Gallen Kreuzbleiche – Rosenbergstrasse | ||
N1L | Letten | Zürich Ost – Zürich Letten | ||
N1H | Hardturm | Limmattal – Zürich Hardturm | ||
N1R | Aaretalstrasse | Aarau-Ost – Rohr | ||
N1T | Neufeldtunnel | Bern-Neufeld – Bern (Tiefenaustrasse) | ||
N1F | Bern-Forsthaus – Bern (Insel) | |||
N1M | Ecublens – Lausanne Maladière | |||
N1G | Le Vengeron – Genève Lac/Route de Meyrin | |||
N1E | Voie centrale | Perly – La Praille/Carrefour de l’Etoile | ||
N2 | Gotthard-Autobahn, Nord-Süd-Achse | Kleinhüningen – Chiasso | 295 km | |
N2P | Gotthardpass | Motto Bartola – A2 | ||
N3 | Walenseeautobahn | Basel Kannenfeld – Sarganserland | 180 km | |
N3W | Wiedikon | Zürich Süd – Zürich Wiedikon | ||
N4 | Zollamt Thayngen – Brunnen Süd | 165 km | ||
Flüelen – Altdorf | ||||
N5 | Autobahn am Jurasüdfluss | Luterbach – Biel/Bienne (Bernstrasse) | 100 km | |
Bieler Westast | Brüggmoos – Anschluss Vingelz | Sistiert | ||
Ligerztunnel | Twann – Ligerz | |||
Anschluss La Neuveville – Yverdon | ||||
N6 | Brüggmoos – Mülenen | 84 km | ||
N6M | Muri | Muri bei Bern – Rüfenacht | 2 km | |
N6T | Thun | Thun Nord – Glättimüli bei Steffisburg | 1,9 km | |
N6W | Wimmis | Wimmis – Simmenfluetunnel | ||
N7 | Kreuzlingen – Winterthur Ost | |||
N8 | Spiez – Faulensee | |||
Leissingen-West – Leissingen Ost | 2 km | |||
Interlaken-West/Gunten – Brienzwiler | 23 km | |||
Lungern Nord – Lungern Süd | ||||
Giswil Süd – Hergiswil NW | ||||
N9 | Rhoneautobahn | Vallorbe – Ganterbrücke | 230 km | Teilabschnitte Siders Ost – Leuk und Gampel – Visp Süd im Bau |
N9C | Lutry | Lutry – La Croix | ||
N11 | Flughafenautobahn | Kloten Nord – Zürich Nord | 6 km | |
N12 | Bern-Weyermannshaus – La Veyre/Vevey | 80 km | ||
N13 | Rheintalautobahn, San-Bernardino-Route | St. Margrethen – Bellinzona Nord | 198,9 km | |
Umfahrung Locarno | Aeroporto Locarno – Ascona | |||
N14 | Rotsee/Emmen Süf – Walterswil/Sihlbrugg | |||
N15 | Oberlandautobahn | Brüttisellen – Uster Ost | ||
Uster Ost – Ottikon | In Planung | |||
Betzholz – Reichenburg | ||||
N16 | Transjurane | Boncourt JU – La Heutte | ||
Biel/Bienne-Taubenloch – Biel/Bienne Ost/Bözingenfeld | ||||
N16T | La Rochette Tunnel | Tavannes – Route de Tramelan | ||
N17 | Näfels – Niederurnen | 2,6 km | ||
N18 | Hagnau – Angenstein | |||
Umfahrung Gellingen | ||||
N20 | Allée des Défricheurs | Le Locle Ost – La Chaux-de-Fonds West | ||
La Chaux-de-Fonds – Neuchâtel | ||||
Thielle – Ins | 7,2 km | |||
N21 | Umfahrung Martigny | Grand St-Bernard – Martigny-Croix | ||
N22 | Pratteln – Sissach | |||
N23 | Bodensee-Thurtalstrasse | Grüneck – Meggenhus | 40,9 km | Teilabschnitt Eschikofen – Arbon West in Planung |
N24 | Autobahnzubringer | Mendrisio – Stabio | 3,5 km |
Mautstraßen in der Schweiz
Da in der Schweiz die Erhebung einer regulären Maut für den Personenverkehr gesetzlich verboten ist, gibt es offiziell keine mautpflichtigen Straßen. Die anfallenden Straßengebühren für die unten aufgeführten kostenpflichtigen Straßen werden meist als Fahrberechtigungs- oder Parkgebühren deklariert.
Alpstrasse Sellamatt
Die Alpstraße Sellamatt im Kanton St. Gallen verbindet auf 6 km Hinterschwendi mit Sellamatt. Die Nutzung kostet 13,00 CHF pro Tag bzw. 30 CHF pro Woche, ein Ticketautomat befindet sich hinter der Abzweigung Schwendi in Sellamatt. Die Alpstraße ist in den Wintermonaten gesperrt, der genaue Zeitraum ist witterungsabhängig.
Bergstraßen der Gemeinde Arosa
Tief im Schanfiggtal im Kanton Graubünden liegt der Ferienort Arosa. Um die diversen Bergstraßen der Gemeine nutzen zu können, fallen je nach Zeitraum und Fahrzeuggewicht unterschiedliche Gebühren an. Die Fahrbewilligungen können an verschiedenen Geschäften im Ort sowie über TWINT, Parkingpay oder EasyPark gelöst werden.
1 Tag | 17 Tage | 1 Jahr |
10,00 CHF | 30,00 CHF (bis 3,5 t)60,00 CHF (über 3,5 t) | 90 CHF (bis 3,5 t)180 CHF (über 3,5 t) |
Kunkelspass
Ebenfalls im Kanton Graubünden liegt der Kunkelspass. Der 14 km lange Pass verbindet das Taminatal mit dem Bündner Rheintal. Die Fahrbewilligung kann bei der Gemeinde Tamin oder per SMS erworben werden.
1 Tag | 1 Monat | 1 Jahr | |
Motorrad | 10,00 CHF | 16,00 CHF | 25,00 CHF |
PKW bis 3,5 t | 20,00 CHF | 32,00 CHF | 50,00 CHF |
Fahrzeuge über 3,5 t | 40,00 CHF | 64,00 CHF | 100,00 CHF |
Grönstrasse
Die in den Wintermonaten gesperrte Grönstrasse im Kanton Bern verbindet die Alp Grön mit Beatenberg. Zur Nutzung der 6 km langen Strecke wird vor Ort eine freiwillige Abgabe von 5,00 CHF pro Tag und 15,00 CHF pro Jahr erbeten.
Hahnenmoosstrasse
Um die 5 km lange Hahnenmoosstrasse zwischen den Ortschaften Gilbach und Geils im Kanton Bern zu befahren, ist eine kostenpflichtige Ausnahmebewilligung zu beantragen. Diese ist für Reisende von außerhalb nur in der Sommersaison vom 01.05. bis zum 30.11. erhältlich. Die Kosten belaufen sich auf 8,00 CHF pro Tag, 15 CHF für 21 Tage und 40 CHF für die komplette Saison.
Mühletal-Engstlenalp
Die Bergstraße im Kanton Bern verbindet auf 13,4 km Hopflauenen mit Engstlenalp. Sie ist in den Wintermonaten gesperrt. Die Gebühren können vor Ort im Restaurant Wagenkehr entrichtet werden. Stellplätze für Wohnmobile kosten 25,00 CHF pro Nacht.
1 Tag | 1 Monat | Saison | |
Motorräder | 5,00 CHF | 20,00 CHF | 40,00 CHF |
Fahrzeuge bis 3,5 t | 10,00 CHF | 40,00 CHF | 80,00 CHF |
Fahrzeuge (3,5–7,5 t) | 20,00 CHF | Nicht verfügbar | Nicht verfügbar |
Fahrzeuge (7,5–32 t) | 50,00 CHF | Nicht verfügbar | Nicht verfügbar |
Lombachalp
Zum Befahren der 6 km langen Verbindung zwischen Habkern und Schwarzbach im Kanton Bern fallen zwar keine Maut-, dafür aber Parkgebühren an. Die Teilstrecke von Habkern bis Roteschwand ist ganzjährig befahrbar, ab Roteschwand bis Schwarzbach ist die Straße im Winter geschlossen. Die Gebühren können an Automaten vor Ort entrichtet werden.
4 Stunden | 12 Stunden | 24 Stunden | 48 Stunden | 72 Stunden | |
Habkern – Roteschwand | 8,00 CHF | 10,00 CHF | 13,00 CHF | 18,00 CHF | 22,00 CHF |
Habkern – Schwarzbach | 15,00 CHF | 17,00 CHF | 24,00 CHF | 35,00 CHF | 42,00 CHF |
Kiental-Gornerenstrasse
Im Kandertal gelegen, verbindet die Kiental-Gornerenstraße über 7 km Länge Reichenbach mit der Griesalp. Auch hier werden zur Nutzung Parkgebühren erhoben, die vor Ort zu bezahlen sind.
1 Tag | 7 Tage | 14 Tage | |
Motorräder | 3,00 CHF | 10,00 CHF | 18,00 CHF |
Autos und Kleinbusse bis 10 Sitzplätze | 10,00 CHF | 25,00 CHF | 40,00 CHF |
Kleinbusse über 10 Sitzplätze | 15,00 CHF | 35,00 CHF | 50,00 CHF |
Tunnelmaut in der Schweiz
Als Alpenland verfügt die Schweiz über eine stattliche Zahl an Eisenbahn- und Straßentunneln, darunter nicht zuletzt der 16,9 km lange Gotthard-Straßentunnel. Für die folgenden Tunnel in der Schweiz wird eine Maut erhoben.
Grosser-St.-Bernhard-Tunnel
Der Grosse-St.-Bernhard-Tunnel verbindet auf 5798 Metern Martigny im Kanton Wallis in der Schweiz mit Aosta in Italien. Die Kosten für die Nutzung des Tunnels sind vom Fahrzeugtyp und den Fahrzeugdimensionen abhängig. Bezahlt wird bei der Einfahrt vor Ort.
Einfache Fahrt | Hin- und Rückfahrt | 10 Fahrten | 20 Fahrten | |
Motorräder (mit Beiwagen/Anhänger) | 18,50 EUR | 24,50 EUR | 125,00 EUR | 165,00 EUR |
Fahrzeuge mit zwei oder mehr Achsen (bis 2 m Höhe) | 31,00 EUR | 50,00 EUR | 125,00 EUR | 165,00 EUR |
Fahrzeuge mit zwei oder mehr Achsen (2 bis 3 m Höhe) | 48,50 EUR | 77,50 EUR | 290,00 EUR | 285,00 EUR |
Lastwagen/Busse mit zwei Achsen (über 3 m Höhe) | 84,50 EUR | 136,50 EUR | 630,00 EUR | 1090,00 EUR |
Munt-la-Schera Straßentunnel
Der 3385 Meter lange Munt-la-Schera-Tunnel verbindet das Engadin in der Schweiz mit der Provinz Sondrio in Italien. Er ist einspurig, je nach Saison findet entweder alle 15 Minuten oder stundenweise ein Wechsel der Fahrtrichtung statt. Die maximal zulässigen Fahrzeugdimensionen liegen bei 3,60 Metern Höhe und 2,5 Metern Breite. Tickets sind online zu folgenden Preisen erhältlich.
Motorrad | PKW | Wohnwagen | |
Einfache Fahrt (So-Fr) | 11,00 CHF | 20,00 CHF | 23,00 CHF |
Hin- und Rückfahrt (So-Fr) | 17,00 CHF | 35,00 CHF | 41,00 CHF |
Einfache Fahrt (Sa) | 11,00 CHF | 29,00 CHF | 23,00 CHF |
Hin- und Rückfahrt (Sa) | 17,00 CHF | 42,00 CHF | 41,00 CHF |
Autoverladung in der Schweiz
In der Schweiz existieren mehrere Autoverladestationen, an denen Fahrzeuge auf Transportzüge umgeladen werden, um weite Umwege zu vermeiden. Die Autoverladung Oberalp wurde im Frühjahr 2023 eingestellt.
Furkatunnel Autoverlad
Der 15,38 km lange Furka-Basistunnel verbindet Oberwald im Kanton Wallis mit Realp im Kanton Uri. Die Autoverladezüge verkehren tagsüber stündlich, zwischen Freitag und Montag halbstündlich. Die Fahrtzeit beträgt etwa 15 Minuten. Die Tickets sind online sowie an Automaten vor Ort erhältlich.
01.10. bis 31.05. | 01.06. bis 30.09. | |
Motorräder | 20,00 CHF | 20,00 CHF |
Motorfahrzeuge bis 3,5 t Gewicht und 3,05 m Höhe | 33,00 CHF | 27,00 CHF |
Motorfahrzeuge bis 3,5 t Gewicht und Anhänger oder mehr 3,05 m Höhe | 66,00 CHF | 54,00 CHF |
Fahrzeuge über 3,5 t ohne Anhänger (Voranmeldung erforderlich) | 200,00 CHF | 200,00 CHF |
Lötschbergtunnel Autoverlad
Seit 1913 verbindet der 14,6 km lange Lötschbergtunnel das Kandertal mit Goppenstein im Wallis. Die Fahrt per Autoverladung findet im Halbstundentakt statt und dauert etwa 15 Minuten. Tickets können vor Ort und online erworben werden.
Montag bis Donnerstag | Freitag bis Sonntag, Feiertage | |
Motorräder/Trikes | 19,00 CHF | 19,00 CHF |
PKW bis 3,5 t und 9 Sitzplätze, Wohnmobile bis 5 t | 25,00 CHF (online) 27,00 CHF | 28,00 CHF (online) 29,50 CHF |
Anhänger bis 0,75 t | 20,00 CHF | 20,00 CHF |
Anhänger von 0,75 t bis 3,5 t | 27,00 CHF | 29,50 CHF |
Simplontunnel Autoverlad
Zwischen Brig im schweizerischen Kanton Wallis und Iselle di Trasquera im italienischen Piemont liegt der 19,8 km lange Simplontunnel. Die Züge verkehren alle 90 Minuten und haben eine Fahrtzeit von 90 Minuten. Tickets sind online und vor Ort auf der Schweizer Seite erhältlich.
Motorräder | 15 CHF |
PKW und Wohnmobile bis 3,5 t und 9 Sitzplätze | 26,00 CHF |
Wohnmobile über 3,5 t | 45,00 CHF |
Anhänger bis 0,75 t | 15,00 CHF |
Anhänger von 0,75 t bis 3,5 t | 26 CHF |
Eine kombinierte Nutzung mit dem Lötschbergtunnel ist zwischen April und Oktober möglich, diese durchgängigen Fahrten verkehren allerdings relativ selten.
Vereinatunnel Autoverladung
Alle 30 Minuten verkehrt die Autoverladung durch den 19 km langen Vereinatunnel zwischen Klosters im Prättigau und Sagliains im Engadin. Einzeltickets für Fahrzeuge bis 3,5 t können online gekauft werden, alternativ sind sämtliche Tickets vor Ort erhältlich.
01.12. bis 30.04. | 01.05. bis 30.11. | |
Motorräder | 22,00 CHF | 21,00 CHF |
Fahrzeuge bis 3,5 t und 9 Sitzplätze | 39,00 CHF | 34,00 CHF |
Fahrzeuge von 3,5 t bis 5 t | 84,00 CHF | 52,00 CHF |
Fahrzeuge von 5 t bis 10 t | 126,00 CHF | 81,00 CHF |
Anhänger bis 0,75 t | 22,00 CHF | 21,00 CHF |
Anhänger von 0,75 t bis 3,5 t | 39,00 CHF | 34,00 CHF |
Anhänger von 3,5 t bis 5 t | 84,00 CHF | 52,00 CHF |
Die Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in der Schweiz
Alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen in der Schweiz eine pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) entrichten. Dies gilt auch für Wohnmobile und Anhänger. Die PSVA ist nicht nur auf allen öffentlichen Straßen der Schweiz notwendig, sondern für den Aufenthalt überhaupt: Auch für ein nur auf einem Campingplatz stehendes Wohnmobil muss die PSVA entrichtet werden.
Die PSVA kann an Grenzübergängen bei der Einreise oder im Vorfeld online bzw. über die Via App bezahlt werden. Der auf das Fahrzeug ausgestellte Zahlungsnachweis ist dann auf Verlangen bei Kontrollen vorzulegen.
Für ein Wohnmobil oder einen Wohnanhänger mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fallen folgende Kosten an:
Zeitraum | Preis |
1–30 aufeinanderfolgende Tage | 3,25 CHF pro Tag (min. 25 CHF, max. 58,50 CHF) |
10 frei wählbare einzelne Tage | 32,50 CHF |
1–11 aufeinander folgende Monate | 58,50 CHF pro Monat |
1 Jahr ab Ausstellung | 650 CHF |
Die PSVA ist auf ein anderes Fahrzeug übertragbar, solange dieses vom selben Typ ist.
Weitere Informationen
Alle grundlegenden Informationen zur Vignette und PSVA in der Schweiz finden Sie auf dem offiziellen Online-Portal VIA des Schweizerischen Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.
Eine offizielle, interaktive Karte mit allen vignettenpflichtigen Autobahnen und Autostraßen wird vom schweizerischen Bundesamt für Straßen bereitgestellt.
Informationen über die aktuelle Befahrbarkeit der vielen Alpenpässe finden Sie hier.
FAQ
Was kostet eine Vignette für die Schweiz?
Die Vignette zur Nutzung der nationalen Autobahnen und Autostraßen in der Schweiz kostet 40,00 CHF.
Braucht man in der Schweiz eine Vignette?
Ja. Alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht benötigen in der Schweiz eine Vignette.
Wo kann man die Vignette für die Schweiz in Deutschland kaufen?
Klebevignetten sind in Deutschland unter anderem im Online-Shop des ADAC erhältlich. Die E-Vignette kann weltweit über das Online-Portal VIA oder die VIA-App gekauft werden.
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