Falschparken – der neue Bußgeldkatalog 2023

Falschparken – der neue Bußgeldkatalog

Unter Falschparken versteht man das unerlaubte Abstellen eines Fahrzeugs an einem Ort, an dem es die Verkehrsregeln verbieten. Dabei gibt es unterschiedliche Formen, wie beispielsweise das Abstellen Ihres Wagens in Parkverbotsbereichen oder das Überschreiten der Höchstparkdauer. Auch das Nichtentrichten der festgelegten Parkgebühr kann als Falschparken ausgelegt werden. Seit 2023 gibt es einen neuen Bußgeldkatalog (welcher auch Verwarngelder enthält) und die Strafen wurden deutlich erhöht. Was genau jetzt gilt, schauen wir uns in diesem Artikel einmal genauer an.

Wann spricht man vom Falschparken?

Zunächst einmal kann es vorkommen, dass Sie länger auf einem ausgewiesenen Stellplatz stehen als Sie das dürfen – entweder weil Sie die Höchstparkdauer überschreiten oder aber nicht für die benötigte Parkdauer (oder gar nicht) bezahlt haben. In einem solchen Fall gibt es verschiedene Abstufungen für die Strafe, die Sie zahlen müssen, je nachdem, um welchen Verstoß es sich genau handelt. In den meisten Fällen dürften Sie auch mit Verwarnung fürs Falschparken davonkommen, wenn Sie diese Verwarnung akzeptieren und das Verwarngeld zeitnah bezahlen. Die Verwarngelder beginnen ab 5 Euro, können jedoch bis zu 55 Euro erreichen. Der Höchstbetrag wird beispielsweise verlangt, wenn Sie in zweiter Reihe parken, eine Parkzeitüberschreitung kann hingegen zu einem niedrigen bis mittleren Verwarngeld führen.

Die Strafen beim Falschparken

Dass es durchaus kein Bagatelldelikt ist, wenn Sie Ihr Fahrzeug einmal nicht ordnungsgemäß abstellen, werden Sie schnell an den zu zahlenden Strafen bemerken. Während Sie früher nicht viel Geld zahlen mussten, kann eine kleine Unachtsamkeit beim Abstellen Ihres Wagens heutzutage schnell ins Geld gehen.

Die Strafen beim Falschparken

Dabei sollten Sie beachten, dass im öffentlichen Verkehrsraum nicht jede beliebige Person Strafzettel verteilen darf – auch wenn sich dieses Gerücht schon seit Jahrzehnten hält. Zuständig ist in der Regel die so genannte „Kommunale Verkehrsüberwachung“ beziehungsweise die Polizei. In den meisten Kommunen gehört die Parkraumüberwachung zu den Aufgaben des Ordnungsamts und wird von den dort arbeitenden Angestellten und Beamten ausgeführt. Treffen Sie auf diese Mitarbeiter, sollten Sie sich in vornehmer Zurückhaltung üben und diese keinesfalls verbal angreifen – so mancher hat sich mit einer Beleidigung, wie beispielsweise das Wort „Politesse“, deutlich mehr Ärger als nötig eingehandelt.
Bei den Kosten beim Falschparken kommt es ganz genau auf die Art und die Schwere des Verstoßes an. Bei kleineren Verstößen erhalten Sie in vielen Fällen die Gelegenheit, eine Verwarnung zu akzeptieren. Diese wird Ihnen in den meisten Fällen direkt an die Windschutzscheibe unter den Scheibenwischer geklemmt und ist gemeinhin als „Strafzettel“ bekannt. Die Kosten beim Falschparken bei einer solchen Verwarnung erreichen selten einen hohen Betrag jenseits der fünfzig Euro. Dabei ist es jedoch wichtig, dass Sie das Verwarngeld schnell (in der Regel innerhalb einer Woche) bezahlen. Mit dem Entrichten des angegebenen Betrags nehmen Sie die Verwarnung an und der Vorgang ist damit erledigt. Reagieren Sie nicht rechtzeitig oder machen Sie deutlich, dass Sie die ausgesprochene Verwarnung nicht akzeptieren, so wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, was, sollte es, wie in den meisten Fällen, zu Ihren Ungunsten verlaufen, mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Höhere Bußgelder fürs Falschparken können jedoch fällig werden, wenn die Parkraumüberwachung darauf verzichtet, nur eine Verwarnung zu erteilen. Dies zu tun, liegt nämlich im Ermessen der Angestellten oder Beamten. Für das Blockieren einer Feuerwehreinfahrt können, wenn dabei auch noch Einsatzfahrzeuge behindert werden, schnell einmal 100 Euro zu zahlen sein. Ähnliches gilt, wenn Sie in zweiter Reihe parken und es dabei zu einer Gefährdung kommt (90 Euro). Wenn Sie das übliche Bußgeld für einen bestimmten Verstoß nachlesen wollen, so finden Sie diese Information im Bußgeldkatalog. Sollten Sie bereits über mehrere Tage falsch parken, so kann es vorkommen, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 1, Ihr Fahrzeug wird lediglich auf einen anderen Parkplatz gebracht (umgesetzt) oder 2. Ihr Fahrzeug wird auf ein abgeschlossenes Gelände gebracht und erst nach Zahlung der entsprechenden Kosten, Gebühren und Strafgelder wieder an Sie übergeben. Aber was kostet das Abschleppen beim Falschparken? In der Regel müssen Sie mit Abschleppkosten im Bereich von 100 bis 400 Euro rechnen.

Falschparken

Falschparken auf dem Privatparkplatz

Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen zwar nur offiziell beauftragte Personen Strafzettel verteilen; auf einem Privatparkplatz sieht die Sache aber schon ganz anders aus. Hier heißen die zu zahlenden Kosten allerdings nicht Strafen oder Bußgelder, sondern Vertragsstrafe. Dies hat in erster Linie rechtliche Gründe. Deshalb wird diese Art von Kosten meist groß auf Schildern beschrieben. Üblich sind solche Vertragsstrafen in erster Linie auf viel besuchten Supermarktparkplätzen (insbesondere in den Innenstädten) oder Privatparkplätzen, auf denen einen Parkgebühr an den Betreiber zu zahlen ist.

Fazit

Falschparken kommt häufig vor. Werden Sie dabei erwischt, kann es schnell teuer werden. Daher sollten Sie genau auf die Beschilderungen im Straßenverkehr achten und sich nicht ablenken lassen. So vermeiden Sie unnötige Kosten und gehen nicht das Risiko ein, abgeschleppt zu werden.

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