Kfz-Steuer 2023: Wie berechnen, bezahlen und sparen?

Kfz-Steuer 2023: Wie berechnen, bezahlen und sparen?

Die Kfz-Steuer ist ein wichtiger Bestandteil der laufenden Kosten Ihres Autos. Dabei gibt es einige Einflussfaktoren welche die zu zahlende Höhe der Steuer für ein gegebenes Fahrzeug bestimmen. Dazu gehört, neben der Fahrzeugart, der Antriebstechnologie und dem Hubraum, die schon immer zu Berechnung herangezogen wurden, neuerdings auch der CO2-Ausstoß. So wurde die Kfz-Steuer im Jahr 2021 insbesondere für PKWs mit einem höheren Spritverbrauch, deutlich verteuert. Interessant ist dabei, dass dies vor allem für neu zugelassene Fahrzeuge gilt, während bei bereits zugelassenen Fahrzeugen erstmal alles beim Alten bleibt. Für Fahrzeuge mit Elektroantrieb gilt noch bis zum Jahr 2030 eine Kfz-Steuer-Befreiung.

Die Berechnung Ihrer persönlichen Kfz-Steuer

Wichtig zu wissen bei diesem Thema ist auch, wann die Kfz-Steuer abgebucht wird. Dazu erhalten Sie in der Regel kurze Zeit nach der Anmeldung Ihres Fahrzeugs einen Brief vom Zoll, denn dieser ist inzwischen für die Erhebung dieser Steuerart zuständig. In diesem Brief ist der Zeitpunkt des erstmaligen Einzugs genannt. Darüber hinaus können Sie dort auch nachlesen, wann im Jahr Ihre Kfz-Steuer in Zukunft fällig wird. Dies ist in der Regel das Datum der Anmeldung Ihres Fahrzeugs, wobei die Steuer jährlich erhoben wird. Wollen Sie das Konto für die Kfz-Steuer ändern, so gibt es entsprechende Formulare, die Sie beim Zoll einreichen müssen. Darüber hinaus bietet der Zoll ein Online-Portal an, über welches Sie Ihre Bankverbindung ebenfalls nach Ihren Wünschen anpassen können.

Das so genannte Kraftfahrzeugssteuergesetz schreibt vor, nach welchen Kriterien diese Steuer erhoben werden muss. Dabei sollen nach der letzten Novelle insbesondere Fahrer spritsparender Fahrzeuge entlastet und Fahrzeuge mit einem erhöhten Schadstoffausstoß stärker belastet werden. Daher werden inzwischen auch der CO2-Ausstoß sowie die erreichte Abgasnorm in die Berechnung mit einbezogen. Die konkrete Höhe der Kfz-Steuer 2023 für Ihr Fahrzeug lässt sich am einfachsten und genauesten über die entsprechende Website des Bundesfinanzministeriums ermitteln.

CO2-Ausstoß

Grundsätzlich ist für jede angefangenen 100 cm³ Hubraum ein so genannter Sockelbetrag zu entrichten. Dabei beträgt die Kfz-Steuer bei einem Diesel 9,50 Euro je angefangene 100 cm³. Die Kfz-Steuer für eine Benziner beträgt als Sockelbetrag hingegen derzeit nur 2,00 Euro pro angefangene 100 cm³. Zusätzlich ist ein CO2-Ausstoß-abhängiger Steueranteil zu entrichten. Letzterer ist zunächst einmal davon abhängig, wann Ihr Auto erstmalig zugelassen wurde. So dürfen Fahrzeuge, die bis 31.12.2011 erstmalig zugelassen wurden, maximal 120 g CO2/100 km ausstoßen, wohingegen am 2012 nur noch 110 g CO2/100 km und ab 2014 lediglich 95 g CO2/100 km zulässig sind. Jedes g CO2, dass Ihr Fahrzeug auf 100 km mehr ausstößt, führt zu einer zusätzlichen Steuerlast von 2,00 Euro pro Jahr.

Zu beachten ist, dass der CO2-Ausstoß bei neueren Fahrzeugen zudem anders ermittelt wird. So ist inzwischen das WLTP-Verfahre vorgeschrieben, welches Werte liefert, die erheblich besser mit den realen Schadstoffausstößen korrelieren. Daher sind die so erreichten Werte für das gleiche Fahrzeug meist deutlich schlechter. Dadurch ist bei neueren Fahrzeugen, die nicht komplett überarbeitet wurden, mit einer höheren Kfz-Steuer als bisher zu rechnen.

Befreiungen und Sonderregeln

Wie wir bereits erwähnt haben, wird für Elektroautos keine Kfz-Steuer erhoben. Diese Regelung gilt derzeit noch bis zum Jahr 2030. Wie die Berechnung im Anschluss erfolgen wird, ist bisher noch unklar, da Elektrofahrzeuge natürlich keinen Hubraum im klassischen Sinne haben.
Bei Fahrzeugen, die mit Gas betrieben werden, gibt es hingegen keine Kfz-Steuer-Befreiung vom Zoll. Jedoch profitieren die Fahrer solches PKWs derzeit noch davon, dass der Steuersatz für Erdgas derzeit deutlich reduziert wurde. Inwieweit die Besitzer dieser Fahrzeuge auch nach dem Ende des Jahres 2026 noch weiter profitieren können, ist derzeit jedoch noch nicht geklärt.

Sie können auch erheblich bei der Kfz-Steuer sparen, wenn Sie einen Oldtimer zulassen. So werden diese Fahrzeuge, die dann über ein so genanntes H-Kennzeichen verfügen müssen, ebenfalls begünstigt. Dazu müssen die entsprechenden PKWs oder Motorräder mindestens 30 Jahre alt sein. Dann müssen Sie nur noch eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191,00 Euro pro Jahr für einen PKW bzw. 46,00 Euro pro Jahr für ein Kraftrad entrichten.

Von einer Steuerbefreiung profitieren auch die Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste, Feuerwehren und der Polizei. Darüber hinaus gilt dies auch für schwerbehinderte Fahrzeughalter der Kategorien H (Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens), Bl (Schwere Sehbehinderung oder Blindheit) sowie aG (außergewöhnliche Gehbehinderung). Andere Kategorien profitieren von einer Ermäßigung der Kfz-Steuer (um 50%). Dies sind die Kategorien Gl (Gehörlosigkeit) sowie G (Gehbehinderung).

Fazit

Die Kfz-Steuer ist eine Steuer, die nahezu jeder Fahrzeughalter entrichten muss. Dabei bestimmt sich die Höhe heute auch durch den Schadstoffausstoß. Daher können Sie insbesondere dann bei der Kfz-Steuer sparen, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, welches einen niedrigen CO2-Ausstoß hat (der Fahrzeugkatalysator trägt zur Reduzierung von CO2 in den Abgasen bei). Die entsprechenden Angaben finden Sie nicht nur im Fahrzeugschein, sondern auch im Informationsmaterial Ihres Fahrzeughändlers.

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